[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-neuglv-2":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":28,"citing_decisions":41,"is_thin":42},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"neuglv","Verordnung zur Durchführung des Gesetzes nach Artikel 29 Abs. 6 des\nGrundgesetzes","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1984-11-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fneuglv\u002Fxml.zip",1257738,"§ 2","2","Aufforderung zu Vorschlägen für die Berufung der Beisitzer in den Abstimmungsausschüssen und Abstimmungsvorständen","Abstimmungsorgane","(1) In den Bekanntmachungen nach § 1 Abs. 1 Satz 2 ist zugleich unter Fristsetzung auf die Möglichkeit hinzuweisen, dem jeweiligen Abstimmungsleiter Stimmberechtigte als Beisitzer und als stellvertretende Beisitzer für die Abstimmungsausschüsse vorzuschlagen.\n(2) Die den Kreisabstimmungsleiter ernennende Stelle weist unter Fristsetzung auch darauf hin, daß Stimmberechtigte als Beisitzer für die Abstimmungsvorstände vorgeschlagen werden können und an welche für die Berufung der Beisitzer zuständigen Stellen die Vorschläge zu richten sind.","NEUGLV - Volksentscheid - Abstimmungsorgane - § 2 Aufforderung zu Vorschlägen für die Berufung der Beisitzer in den Abstimmungsausschüssen und Abstimmungsvorständen\n\n(1) In den Bekanntmachungen nach § 1 Abs. 1 Satz 2 ist zugleich unter Fristsetzung auf die Möglichkeit hinzuweisen, dem jeweiligen Abstimmungsleiter Stimmberechtigte als Beisitzer und als stellvertretende Beisitzer für die Abstimmungsausschüsse vorzuschlagen.\n(2) Die den Kreisabstimmungsleiter ernennende Stelle weist unter Fristsetzung auch darauf hin, daß Stimmberechtigte als Beisitzer für die Abstimmungsvorstände vorgeschlagen werden können und an welche für die Berufung der Beisitzer zuständigen Stellen die Vorschläge zu richten sind.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Erster Abschnitt","Erster Unterabschnitt",[24],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 1","Abstimmungsleiter","1",[29,33,37],{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 3","Bildung der Abstimmungsausschüsse","3",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 4","Tätigkeit der Abstimmungsausschüsse","4",{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 5","Abstimmungsvorsteher und Abstimmungsvorstand","5",[],false]