[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-neuglv-47":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"neuglv","Verordnung zur Durchführung des Gesetzes nach Artikel 29 Abs. 6 des\nGrundgesetzes","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1984-11-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fneuglv\u002Fxml.zip",1257783,"§ 47","47","Form des Zulassungsantrags","Zulassungsverfahren","(1) Die für den Zulassungsantrag erforderlichen Unterschriften sind auf Formblättern nach dem Muster der Anlage abzugeben. Jedes Blatt hat die Größe DIN A 4 (210 mm Breite, 297 mm Länge). Die Beschaffung der Unterschriftsblätter obliegt den Antragstellern. Jedes Unterschriftsblatt hat den Zulassungsantrag zu enthalten. Es soll die Bezeichnung des Vertrauensmanns und seines Stellvertreters enthalten; fehlt eine solche Angabe, so gilt der Unterzeichner des ersten Unterschriftsblatts als Vertrauensmann und der Unterzeichner des zweiten Unterschriftsblatts als sein Stellvertreter.\n(2) Die Unterschriftsblätter sollen mit laufenden Nummern versehen werden.","NEUGLV - Volksbegehren - Zulassungsverfahren - § 47 Form des Zulassungsantrags\n\n(1) Die für den Zulassungsantrag erforderlichen Unterschriften sind auf Formblättern nach dem Muster der Anlage abzugeben. Jedes Blatt hat die Größe DIN A 4 (210 mm Breite, 297 mm Länge). Die Beschaffung der Unterschriftsblätter obliegt den Antragstellern. Jedes Unterschriftsblatt hat den Zulassungsantrag zu enthalten. Es soll die Bezeichnung des Vertrauensmanns und seines Stellvertreters enthalten; fehlt eine solche Angabe, so gilt der Unterzeichner des ersten Unterschriftsblatts als Vertrauensmann und der Unterzeichner des zweiten Unterschriftsblatts als sein Stellvertreter.\n(2) Die Unterschriftsblätter sollen mit laufenden Nummern versehen werden.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Zweiter Abschnitt","Erster Unterabschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 46","Zulassungsantrag","46",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 45","Überprüfung der Abstimmung durch die Landesabstimmungsleiter und den Gesamtabstimmungsleiter","45",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 44","Bekanntgabe der endgültigen Abstimmungsergebnisse","44",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 48","Unterzeichnung des Zulassungsantrags","48",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 49","Bescheinigung der Unterschriftsberechtigung","49",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 50","Ordnung, Zusammenstellung und Einreichen der Unterschriftsblätter","50",[],false]