[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-nisv-12":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"nisv","Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2018-11-29","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fnisv\u002Fxml.zip",1257883,"§ 12","12","Ordnungswidrigkeiten",null,"Ordnungswidrig im Sinne des § 8 Absatz 1 Nummer 3 des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.entgegen § 3 Absatz 1 Nummer 1 nicht sicherstellt, dass eine Anlage gemäß Herstellerangaben installiert wird,\n2.entgegen § 3 Absatz 1 Nummer 2 nicht sicherstellt, dass eine Einweisung erfolgt,\n3.entgegen § 3 Absatz 1 Nummer 6 nicht sicherstellt, dass eine Person beraten und aufgeklärt wird,\n4.entgegen § 3 Absatz 1 Nummer 7 oder 8 nicht sicherstellt, dass eine dort genannte Person geschützt wird,\n5.entgegen § 3 Absatz 2 Satz 1 oder 3 nicht sicherstellt, dass eine Dokumentation erstellt wird,\n6.entgegen § 3 Absatz 3 Satz 1 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet,\n7.entgegen § 4 Absatz 1 Satz 1 nicht sicherstellt, dass eine dort genannte Person über die Fachkunde verfügt,\n8.entgegen § 5 Absatz 2, § 6 Absatz 2 oder § 9 Absatz 2 eine dort genannte Anwendung durchführt,\n9.entgegen § 8 oder § 11 eine dort genannte Anlage oder einen Magnetresonanztomographen anwendet oder\n10.entgegen § 10 bei der Anwendung von Ultraschallgeräten einen Fötus exponiert.","NISV - § 12 Ordnungswidrigkeiten\n\nOrdnungswidrig im Sinne des § 8 Absatz 1 Nummer 3 des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.entgegen § 3 Absatz 1 Nummer 1 nicht sicherstellt, dass eine Anlage gemäß Herstellerangaben installiert wird,\n2.entgegen § 3 Absatz 1 Nummer 2 nicht sicherstellt, dass eine Einweisung erfolgt,\n3.entgegen § 3 Absatz 1 Nummer 6 nicht sicherstellt, dass eine Person beraten und aufgeklärt wird,\n4.entgegen § 3 Absatz 1 Nummer 7 oder 8 nicht sicherstellt, dass eine dort genannte Person geschützt wird,\n5.entgegen § 3 Absatz 2 Satz 1 oder 3 nicht sicherstellt, dass eine Dokumentation erstellt wird,\n6.entgegen § 3 Absatz 3 Satz 1 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet,\n7.entgegen § 4 Absatz 1 Satz 1 nicht sicherstellt, dass eine dort genannte Person über die Fachkunde verfügt,\n8.entgegen § 5 Absatz 2, § 6 Absatz 2 oder § 9 Absatz 2 eine dort genannte Anwendung durchführt,\n9.entgegen § 8 oder § 11 eine dort genannte Anlage oder einen Magnetresonanztomographen anwendet oder\n10.entgegen § 10 bei der Anwendung von Ultraschallgeräten einen Fötus exponiert.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 11","Anwendung von Magnetresonanzverfahren","11",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 10","Anwendung von Ultraschall an einer schwangeren Person","10",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 9","Fachkunde zur Anwendung von Ultraschall","9",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 13","Übergangsregelungen","13",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"Anlage 1","(zu § 2 Absatz 1 Nummer 4 und 5)","anlage-1",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"Anlage 3","(zu § 5 Absatz 1, § 6 Absatz 1, § 7 und § 9 Absatz 1)","anlage-3",[],false]