[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-nmv_1970-29":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"nmv_1970","Verordnung über die Ermittlung der zulässigen Miete für preisgebundene\nWohnungen","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1970-12-14","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fnmv_1970\u002Fxml.zip",1257961,"§ 29","29","Auskunftspflicht des Vermieters","Schlußvorschriften","(1) Der Vermieter hat dem Mieter auf Verlangen Auskunft über die Ermittlung und Zusammensetzung der zulässigen Miete zu geben und Einsicht in die Wirtschaftlichkeitsberechnung und sonstige Unterlagen, die eine Berechnung der Miete ermöglichen, zu gewähren.\n(2) An Stelle der Einsicht in die Berechnungsunterlagen kann der Mieter Ablichtungen davon gegen Erstattung der Auslagen verlangen. Liegt der zuletzt zulässigen Miete eine Genehmigung der Bewilligungsstelle zugrunde, so kann er auch die Vorlage der Genehmigung oder einer Ablichtung davon verlangen.","NMV_1970 - Schlußvorschriften - § 29 Auskunftspflicht des Vermieters\n\n(1) Der Vermieter hat dem Mieter auf Verlangen Auskunft über die Ermittlung und Zusammensetzung der zulässigen Miete zu geben und Einsicht in die Wirtschaftlichkeitsberechnung und sonstige Unterlagen, die eine Berechnung der Miete ermöglichen, zu gewähren.\n(2) An Stelle der Einsicht in die Berechnungsunterlagen kann der Mieter Ablichtungen davon gegen Erstattung der Auslagen verlangen. Liegt der zuletzt zulässigen Miete eine Genehmigung der Bewilligungsstelle zugrunde, so kann er auch die Vorlage der Genehmigung oder einer Ablichtung davon verlangen.",{"teil":21},"Teil V",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 28","Umlagen, Zuschläge und Vergütungen neben der Vergleichsmiete","28",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 27","Vergütungen neben der Einzelmiete","27",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 26","Zuschläge neben der Einzelmiete","26",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 30","Entsprechende Anwendung der Mietvorschriften","30",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 31","Zulässige Miete für Untervermietung","31",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 32","Vom Rechtsnachfolger zu vertretende Umstände","32",[],false]