[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-nootsstvtr-3":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":30,"citing_decisions":43,"is_thin":44},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"nootsstvtr","Vertrag über die Errichtung, den Betrieb und die Weiterentwicklung des Nationalen Once-Only-Technical-Systems (NOOTS) – Vertrag zur Ausführung von Artikel 91c Absatz 1, Absatz 2 GG – NOOTS-Staatsvertrag","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2025-03-24","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fnootsstvtr\u002Fxml.zip",1257997,"§ 3","3","Governance",null,"(1) Die grundsätzlichen Entscheidungen über den Betrieb und die Weiterentwicklung des NOOTS werden nach Maßgabe des IT-Staatsvertrags in der jeweils geltenden Fassung sowie der Geschäftsordnung des IT-Planungsrats in der jeweils geltenden Fassung durch den IT-Planungsrat getroffen.\n(2) Zu den grundsätzlichen Entscheidungen gehören insbesondere: a)Finanz- und Budgetplanung,\nb)strategische Weiterentwicklung des NOOTS,\nc)Bekanntgabe, dass die technischen Voraussetzungen für den Betrieb des NOOTS vorliegen,\nd)Festlegung der Anschlussbedingungen an das NOOTS und\ne)Festlegung der Reihenfolge der Anschluss- und Nutzungsverpflichtung gemäß § 9.\n(3) Der IT-Planungsrat beteiligt die jeweilige Fachministerkonferenz nach Maßgabe des IT-Staatsvertrags in der jeweils geltenden Fassung.\n(4) Der IT-Planungsrat richtet nach Maßgabe der Geschäftsordnung des IT-Planungsrats in der jeweils geltenden Fassung eine Steuerungsgruppe NOOTS ein, der je ein Vertreter des Bundes sowie von sechs Ländern angehören.\n(5) Die Steuerungsgruppe NOOTS trifft insbesondere folgende Entscheidungen: a)Entscheidungen innerhalb des Finanzbudgets,\nb)Empfehlungen für die Anschlussbedingungen an das NOOTS und\nc)Festlegungen zum Betrieb und der Weiterentwicklung der technischen Infrastruktur.\n(6) Der IT-Planungsrat benennt unterhalb der Steuerungsgruppe eine Gesamtleitung NOOTS und richtet zur Unterstützung bei der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) eine Geschäftsstelle ein. Die Vertretung der Gesamtleitung ist bei der betriebsverantwortlichen Stelle nach § 4 verortet. Die Gesamtleitung ist den Beschlüssen der Steuerungsgruppe gegenüber weisungsgebunden. Zu den Aufgaben der Gesamtleitung gehören insbesondere: a)Erarbeiten der Finanzplanung und Controlling und\nb)Vorbereitung und Umsetzung der Entscheidungen der Steuerungsgruppe zum Betrieb und zur Weiterentwicklung des NOOTS.\n(7) Der IT-Planungsrat richtet eine fachlich koordinierende Stelle bei der FITKO ein. Zu deren Aufgaben gehören insbesondere: a)Operative Zusammenarbeit mit den Fachministerkonferenzen bzw. deren zuständigen Arbeitsgremien,\nb)Steuerung und Koordination Datenmanagement des NOOTS und\nc)Mitarbeit bei der Architektur des NOOTS.","NOOTSSTVTR - § 3 Governance\n\n(1) Die grundsätzlichen Entscheidungen über den Betrieb und die Weiterentwicklung des NOOTS werden nach Maßgabe des IT-Staatsvertrags in der jeweils geltenden Fassung sowie der Geschäftsordnung des IT-Planungsrats in der jeweils geltenden Fassung durch den IT-Planungsrat getroffen.\n(2) Zu den grundsätzlichen Entscheidungen gehören insbesondere: a)Finanz- und Budgetplanung,\nb)strategische Weiterentwicklung des NOOTS,\nc)Bekanntgabe, dass die technischen Voraussetzungen für den Betrieb des NOOTS vorliegen,\nd)Festlegung der Anschlussbedingungen an das NOOTS und\ne)Festlegung der Reihenfolge der Anschluss- und Nutzungsverpflichtung gemäß § 9.\n(3) Der IT-Planungsrat beteiligt die jeweilige Fachministerkonferenz nach Maßgabe des IT-Staatsvertrags in der jeweils geltenden Fassung.\n(4) Der IT-Planungsrat richtet nach Maßgabe der Geschäftsordnung des IT-Planungsrats in der jeweils geltenden Fassung eine Steuerungsgruppe NOOTS ein, der je ein Vertreter des Bundes sowie von sechs Ländern angehören.\n(5) Die Steuerungsgruppe NOOTS trifft insbesondere folgende Entscheidungen: a)Entscheidungen innerhalb des Finanzbudgets,\nb)Empfehlungen für die Anschlussbedingungen an das NOOTS und\nc)Festlegungen zum Betrieb und der Weiterentwicklung der technischen Infrastruktur.\n(6) Der IT-Planungsrat benennt unterhalb der Steuerungsgruppe eine Gesamtleitung NOOTS und richtet zur Unterstützung bei der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) eine Geschäftsstelle ein. 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