[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-notsang-17":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"notsang","Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2013-05-22","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fnotsang\u002Fxml.zip",1258187,"§ 17","17","Ende des Ausbildungsverhältnisses","Ausbildungsverhältnis","(1) Das Ausbildungsverhältnis endet mit Ablauf der Ausbildungszeit.\n(2) Besteht die Schülerin oder der Schüler die staatliche Prüfung nicht oder kann sie oder er ohne eigenes Verschulden die staatliche Prüfung nicht vor Ablauf der Ausbildung ablegen, so verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf ihren oder seinen schriftlichen Antrag beim Ausbildungsträger bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr.","NOTSANG - Ausbildungsverhältnis - § 17 Ende des Ausbildungsverhältnisses\n\n(1) Das Ausbildungsverhältnis endet mit Ablauf der Ausbildungszeit.\n(2) Besteht die Schülerin oder der Schüler die staatliche Prüfung nicht oder kann sie oder er ohne eigenes Verschulden die staatliche Prüfung nicht vor Ablauf der Ausbildung ablegen, so verlängert sich das Ausbildungsverhältnis auf ihren oder seinen schriftlichen Antrag beim Ausbildungsträger bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens jedoch um ein Jahr.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 3",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 16","Probezeit","16",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 15","Ausbildungsvergütung","15",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 14","Pflichten der Schülerin oder des Schülers","14",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 18","Kündigung des Ausbildungsverhältnisses","18",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 19","Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis","19",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 20","Nichtigkeit von Vereinbarungen","20",[],false]