[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-notsang-8":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"notsang","Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2013-05-22","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fnotsang\u002Fxml.zip",1258178,"§ 8","8","Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung","Ausbildung","Voraussetzung für den Zugang zu einer Ausbildung nach diesem Gesetz ist, 1.die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und\n2.im Fall einer Ausbildung a)an einer staatlichen Schule (§ 5 Absatz 2 Satz 1) aa)der mittlere Schulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder\nbb)eine nach einem Hauptschulabschluss oder einer gleichwertigen Schulbildung erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer,\nb)im Rahmen eines Modellvorhabens an einer Hochschule (§ 7) der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung.","NOTSANG - Ausbildung - § 8 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung\n\nVoraussetzung für den Zugang zu einer Ausbildung nach diesem Gesetz ist, 1.die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs und\n2.im Fall einer Ausbildung a)an einer staatlichen Schule (§ 5 Absatz 2 Satz 1) aa)der mittlere Schulabschluss oder eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder\nbb)eine nach einem Hauptschulabschluss oder einer gleichwertigen Schulbildung erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer,\nb)im Rahmen eines Modellvorhabens an einer Hochschule (§ 7) der Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 7","Ausbildung an der Hochschule im Rahmen von Modellvorhaben","7",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 6","Staatliche Anerkennung von Schulen; Genehmigung von Lehrrettungswachen","6",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 5","Dauer und Struktur der Ausbildung","5",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 9","Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen","9",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 10","Anrechnung von Fehlzeiten","10",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 11","Verordnungsermächtigung","11",[],false]