[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-npsg-2":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":26,"citing_decisions":39,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"npsg","Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2016-11-21","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fnpsg\u002Fxml.zip",9702937,"§ 2","2","Begriffsbestimmungen",null,"Im Sinne dieses Gesetzes ist 1.neuer psychoaktiver Stoff a)ein Stoff oder eine Zubereitung eines Stoffes aus einer der in Anlage 1 genannten Stoffgruppen oder\nb)ein in Anlage 2 genannter Stoff oder eine Zubereitung eines solchen Stoffes, wenn dieser Stoff oder diese Zubereitung die in Anlage 2 Spalte 2 genannten Eigenschaften aufweist;\n2.Zubereitung ohne Rücksicht auf den Aggregatzustand ein Stoffgemisch oder die Lösung eines Stoffes oder mehrerer Stoffe außer den natürlich vorkommenden Gemischen und Lösungen;\n3.Herstellen das Gewinnen, das Anfertigen, das Zubereiten, das Be- oder Verarbeiten, das Reinigen, das Umwandeln, das Abpacken und das Umfüllen einschließlich Abfüllen;\n4.Inverkehrbringen das Vorrätighalten zum Verkauf oder zu sonstiger Abgabe sowie das Feilhalten, das Feilbieten, die Abgabe und das Überlassen zum unmittelbaren Verbrauch an andere.","NPSG - § 2 Begriffsbestimmungen\n\nIm Sinne dieses Gesetzes ist 1.neuer psychoaktiver Stoff a)ein Stoff oder eine Zubereitung eines Stoffes aus einer der in Anlage 1 genannten Stoffgruppen oder\nb)ein in Anlage 2 genannter Stoff oder eine Zubereitung eines solchen Stoffes, wenn dieser Stoff oder diese Zubereitung die in Anlage 2 Spalte 2 genannten Eigenschaften aufweist;\n2.Zubereitung ohne Rücksicht auf den Aggregatzustand ein Stoffgemisch oder die Lösung eines Stoffes oder mehrerer Stoffe außer den natürlich vorkommenden Gemischen und Lösungen;\n3.Herstellen das Gewinnen, das Anfertigen, das Zubereiten, das Be- oder Verarbeiten, das Reinigen, das Umwandeln, das Abpacken und das Umfüllen einschließlich Abfüllen;\n4.Inverkehrbringen das Vorrätighalten zum Verkauf oder zu sonstiger Abgabe sowie das Feilhalten, das Feilbieten, die Abgabe und das Überlassen zum unmittelbaren Verbrauch an andere.",{},[22],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 1","Anwendungsbereich","1",[27,31,35],{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 3","Unerlaubter Umgang mit neuen psychoaktiven Stoffen","3",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 4","Strafvorschriften","4",{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 5","Einziehung","5",[40,46],{"title":41,"ecli":42,"leitsatz":17,"date":43,"source_url":44,"source_type":45},"BGH, Beschl. v. 20.02.2025 – 5 StR 134\u002F24","ECLI:DE:BGH:2025:200225B5STR134.24.0","2025-02-20","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE706112025.zip","rechtsprechung",{"title":47,"ecli":48,"leitsatz":17,"date":49,"source_url":50,"source_type":45},"BGH, Beschl. v. 30.04.2024 – 6 StR 606\u002F23","ECLI:DE:BGH:2024:300424B6STR606.23.0","2024-04-30","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE618382024.zip",false]