[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-ns-ventschg-3":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":30,"citing_decisions":35,"is_thin":43},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"ns-ventschg","NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1994-09-27","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fns-ventschg\u002Fxml.zip",1258287,"§ 3","3","Anrechnung einer erhaltenen Gegenleistung oder einer Entschädigung",null,"Die §§ 6 und 8 des Entschädigungsgesetzes und § 7a Abs. 2 des Vermögensgesetzes gelten entsprechend. Ebenfalls anzurechnen sind Entschädigungsleistungen nach den §§ 51 und 56 Abs. 1 Satz 1 des Bundesentschädigungsgesetzes, die mit dem nach diesem Gesetz zu entschädigenden Vermögenswert unmittelbar in Zusammenhang stehen, mit der Maßgabe, dass sich der Anrechnungsbetrag ohne darin enthaltene Zinsen oder Zinszuschläge um 2 vom Hundert jährlich ab Zahlung der Entschädigung bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes erhöht.","NS-VENTSCHG - § 3 Anrechnung einer erhaltenen Gegenleistung oder einer Entschädigung\n\nDie §§ 6 und 8 des Entschädigungsgesetzes und § 7a Abs. 2 des Vermögensgesetzes gelten entsprechend. Ebenfalls anzurechnen sind Entschädigungsleistungen nach den §§ 51 und 56 Abs. 1 Satz 1 des Bundesentschädigungsgesetzes, die mit dem nach diesem Gesetz zu entschädigenden Vermögenswert unmittelbar in Zusammenhang stehen, mit der Maßgabe, dass sich der Anrechnungsbetrag ohne darin enthaltene Zinsen oder Zinszuschläge um 2 vom Hundert jährlich ab Zahlung der Entschädigung bis zum Inkrafttreten dieses Gesetzes erhöht.",{},[22,26],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 2","Höhe der Entschädigung","2",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 1","Grundsätze der Entschädigung","1",[31],{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 4","Zuständige Behörde, Verfahren","4",[36],{"title":37,"ecli":38,"leitsatz":39,"date":40,"source_url":41,"source_type":42},"BVerwG, Urt. v. 26.09.2019 – 8 C 12\u002F18","ECLI:DE:BVerwG:2019:260919U8C12.18.0","§ 1 Abs. 2 Satz 2 NS-VEntschG schließt eine Entschädigung aus, wenn dem Geschädigten oder dessen Rechtsnachfolgern rückerstattungsrechtliche Leistungen erbracht wurden, um einen denselben Geschädigten betreffenden Verlust desselben Vermögenswertes wiedergutzumachen.","2019-09-26","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-WBRE202000044.zip","rechtsprechung",false]