[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-ogewv_2016-6":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"ogewv_2016","Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2016-06-20","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fogewv_2016\u002Fxml.zip",1258737,"§ 6","6","Einstufung des chemischen Zustands",null,"Die Einstufung des chemischen Zustands eines Oberflächenwasserkörpers richtet sich nach den in Anlage 8 Tabelle 2 aufgeführten Umweltqualitätsnormen. Erfüllt der Oberflächenwasserkörper diese Umweltqualitätsnormen, stuft die zuständige Behörde den chemischen Zustand als gut ein. Andernfalls ist der chemische Zustand als nicht gut einzustufen. Abweichend von Satz 1 werden die Stoffe Nummer 34 bis Nummer 45 der Anlage 8 Tabelle 2 und deren Umweltqualitätsnormen erst ab dem 22. Dezember 2018 berücksichtigt.","OGEWV_2016 - § 6 Einstufung des chemischen Zustands\n\nDie Einstufung des chemischen Zustands eines Oberflächenwasserkörpers richtet sich nach den in Anlage 8 Tabelle 2 aufgeführten Umweltqualitätsnormen. Erfüllt der Oberflächenwasserkörper diese Umweltqualitätsnormen, stuft die zuständige Behörde den chemischen Zustand als gut ein. Andernfalls ist der chemische Zustand als nicht gut einzustufen. Abweichend von Satz 1 werden die Stoffe Nummer 34 bis Nummer 45 der Anlage 8 Tabelle 2 und deren Umweltqualitätsnormen erst ab dem 22. Dezember 2018 berücksichtigt.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 5","Einstufung des ökologischen Zustands und des ökologischen Potenzials","5",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 4","Zusammenstellung der Gewässerbelastungen und Beurteilung ihrer Auswirkungen; Bestandsaufnahme der Emissionen, Einleitungen und Verluste","4",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 3","Lage, Grenzen und Zuordnung der Oberflächenwasserkörper; typspezifische Referenzbedingungen","3",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 7","Anforderungen bei überarbeiteten Umweltqualitätsnormen und bei Umweltqualitätsnormen für neue Stoffe","7",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 8","Oberflächenwasserkörper, die der Trinkwassergewinnung dienen","8",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 9","Normen für die Überwachung der Qualitätskomponenten; Anforderungen an die Beurteilung der Überwachungsergebnisse, an Analysenmethoden und an Laboratorien","9",[],false]