[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-ogvermnormdv-8":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":43,"is_thin":44},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"ogvermnormdv","Verordnung zur Durchführung der unionsrechtlichen Regelungen für Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2024-11-06","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fogvermnormdv\u002Fxml.zip",1258795,"§ 8","8","Ordnungswidrigkeiten",null,"(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 36 Absatz 3 Nummer 3 Buchstabe c des Marktorganisationsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1.entgegen § 6 Absatz 1 ein Erzeugnis anbietet, feilhält, bewirbt, liefert, verkauft oder in den Verkehr bringt oder\n2.entgegen § 6 Absatz 2 nicht sicherstellt, dass eine Ware nicht ohne Erlaubnis bewegt wird.\n(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 36 Absatz 3 Nummer 3 Buchstabe f des Marktorganisationsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1.entgegen § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 das Betreten eines Geschäftsraumes, eines Grundstücks, einer Verkaufseinrichtung oder eines Transportmittels oder eine Besichtigung nicht, nicht richtig oder nicht vollständig gestattet,\n2.entgegen § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ein Buch, eine Aufzeichnung, einen Beleg, ein Schriftstück, Daten oder eine Unterlage nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt,\n3.entgegen § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder\n4.entgegen § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 eine Probe nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt oder die Entnahme einer Probe nicht oder nicht rechtzeitig ermöglicht.\n(3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Bundesanstalt, soweit sie nach § 2 Nummer 1 für die Überwachung zuständig ist.","OGVERMNORMDV - § 8 Ordnungswidrigkeiten\n\n(1) Ordnungswidrig im Sinne von § 36 Absatz 3 Nummer 3 Buchstabe c des Marktorganisationsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1.entgegen § 6 Absatz 1 ein Erzeugnis anbietet, feilhält, bewirbt, liefert, verkauft oder in den Verkehr bringt oder\n2.entgegen § 6 Absatz 2 nicht sicherstellt, dass eine Ware nicht ohne Erlaubnis bewegt wird.\n(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 36 Absatz 3 Nummer 3 Buchstabe f des Marktorganisationsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1.entgegen § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 das Betreten eines Geschäftsraumes, eines Grundstücks, einer Verkaufseinrichtung oder eines Transportmittels oder eine Besichtigung nicht, nicht richtig oder nicht vollständig gestattet,\n2.entgegen § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 ein Buch, eine Aufzeichnung, einen Beleg, ein Schriftstück, Daten oder eine Unterlage nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt,\n3.entgegen § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder\n4.entgegen § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 eine Probe nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt oder die Entnahme einer Probe nicht oder nicht rechtzeitig ermöglicht.\n(3) Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Bundesanstalt, soweit sie nach § 2 Nummer 1 für die Überwachung zuständig ist.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 7","Händlerdatenbank","7",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 6","Verbot, Sicherstellungspflicht","6",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 5","Mitwirkungs- und Duldungspflichten","5",[35,39],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 9","Datenverarbeitung und Datenübermittlung","9",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 10","Inkrafttreten","10",[],false]