[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-orghbmstrv-4":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"orghbmstrv","Verordnung über das Berufsbild und über die\nPrüfungsanforderungen im praktischen und im\nfachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das\nOrgel- und Harmoniumbauer-Handwerk","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1997-07-23","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Forghbmstrv\u002Fxml.zip",1258996,"§ 4","4","Arbeitsprobe","Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung","(1) Als Arbeitsprobe sind vier der nachstehend genannten Arbeiten, davon in jedem Fall die nach den Nummern 1 und 5, auszuführen: 1.Intonieren einer Oktave bei Zungenpfeifen,\n2.Anfertigen und Intonieren von sechs Metallpfeifen,\n3.Aufschneiden und Intonieren von zwei Oktaven Metallpfeifen,\n4.Anfertigen und Intonieren von sechs Holzpfeifen,\n5.Legen einer gleichstufigen Temperierung nach Gehör,\n6.Belegen der Ecke eines Faltenbalges,\n7.Ermitteln und Beheben von mechanischen, elektrischen und pneumatischen Störungen,\n8.Anfertigen einer Metall- und einer Holzverbindung.\n(2) In der Arbeitsprobe sind die wichtigsten Fertigkeiten und Kenntnisse zu prüfen, die in der Meisterprüfungsarbeit nicht oder nur unzureichend nachgewiesen werden konnten.","ORGHBMSTRV - Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung - § 4 Arbeitsprobe\n\n(1) Als Arbeitsprobe sind vier der nachstehend genannten Arbeiten, davon in jedem Fall die nach den Nummern 1 und 5, auszuführen: 1.Intonieren einer Oktave bei Zungenpfeifen,\n2.Anfertigen und Intonieren von sechs Metallpfeifen,\n3.Aufschneiden und Intonieren von zwei Oktaven Metallpfeifen,\n4.Anfertigen und Intonieren von sechs Holzpfeifen,\n5.Legen einer gleichstufigen Temperierung nach Gehör,\n6.Belegen der Ecke eines Faltenbalges,\n7.Ermitteln und Beheben von mechanischen, elektrischen und pneumatischen Störungen,\n8.Anfertigen einer Metall- und einer Holzverbindung.\n(2) In der Arbeitsprobe sind die wichtigsten Fertigkeiten und Kenntnisse zu prüfen, die in der Meisterprüfungsarbeit nicht oder nur unzureichend nachgewiesen werden konnten.",{"abschnitt":21},"2. Abschnitt",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 3","Meisterprüfungsarbeit","3",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 2","Gliederung, Dauer und Bestehen der praktischen Prüfung (Teil I)","2",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 1","Berufsbild","1",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 5","Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse (Teil II)","5",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 6","Übergangsvorschrift","6",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 7","Weitere Regelungen zur Meisterprüfung","7",[],false]