[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-orthoptaprv-1":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":22,"citing_decisions":35,"is_thin":36},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"orthoptaprv","Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Orthoptistinnen und Orthoptisten","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1990-03-21","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Forthoptaprv\u002Fxml.zip",1259074,"§ 1","1","Ausbildung",null,"(1) Die dreijährige Ausbildung für Orthoptistinnen und Orthoptisten umfaßt mindestens den in der Anlage 1 aufgeführten theoretischen und praktischen Unterricht und die in Anlage 2 aufgeführte praktische Ausbildung.\n(2) Lehrformate, die selbstgesteuertes Lernen oder E-Learning beinhalten, können zielgerichtet bei der Konzeption des theoretischen und praktischen Unterrichts in einem angemessenen Umfang berücksichtigt werden. Die Teilnahme an Lehrformaten nach Satz 1 ist von den Auszubildenden gegenüber der Schule nachzuweisen. Das Nähere regeln die Länder.","ORTHOPTAPRV - § 1 Ausbildung\n\n(1) Die dreijährige Ausbildung für Orthoptistinnen und Orthoptisten umfaßt mindestens den in der Anlage 1 aufgeführten theoretischen und praktischen Unterricht und die in Anlage 2 aufgeführte praktische Ausbildung.\n(2) Lehrformate, die selbstgesteuertes Lernen oder E-Learning beinhalten, können zielgerichtet bei der Konzeption des theoretischen und praktischen Unterrichts in einem angemessenen Umfang berücksichtigt werden. Die Teilnahme an Lehrformaten nach Satz 1 ist von den Auszubildenden gegenüber der Schule nachzuweisen. Das Nähere regeln die Länder.",{},[],[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 2","Staatliche Prüfung","2",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 3","Prüfungsausschuß","3",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 4","Zulassung zur Prüfung","4",[],false]