[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-orthoptaprv-12":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"orthoptaprv","Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Orthoptistinnen und Orthoptisten","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1990-03-21","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Forthoptaprv\u002Fxml.zip",1259085,"§ 12","12","Versäumnisfolgen",null,"(1) Versäumt ein Prüfling einen Prüfungstermin oder gibt er eine Aufsichtsarbeit nicht oder nicht rechtzeitig ab oder unterbricht er die Prüfung, so gilt die Prüfung als nicht bestanden, wenn nicht ein wichtiger Grund vorliegt; § 10 Abs. 3 gilt entsprechend. Liegt ein wichtiger Grund vor, so gilt die Prüfung als nicht unternommen.\n(2) Die Entscheidung darüber, ob ein wichtiger Grund vorliegt, trifft der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. § 11 Abs. 1 Satz 1 und 4 gilt entsprechend.","ORTHOPTAPRV - § 12 Versäumnisfolgen\n\n(1) Versäumt ein Prüfling einen Prüfungstermin oder gibt er eine Aufsichtsarbeit nicht oder nicht rechtzeitig ab oder unterbricht er die Prüfung, so gilt die Prüfung als nicht bestanden, wenn nicht ein wichtiger Grund vorliegt; § 10 Abs. 3 gilt entsprechend. Liegt ein wichtiger Grund vor, so gilt die Prüfung als nicht unternommen.\n(2) Die Entscheidung darüber, ob ein wichtiger Grund vorliegt, trifft der Vorsitzende des Prüfungsausschusses. § 11 Abs. 1 Satz 1 und 4 gilt entsprechend.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 11","Rücktritt von der Prüfung","11",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 10","Bestehen und Wiederholung der Prüfung","10",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 9","Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung","9",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 13","Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche","13",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 14","Prüfungsunterlagen","14",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 15","Erlaubnisurkunde","15",[],false]