[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-orthoptaprv-9":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"orthoptaprv","Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Orthoptistinnen und Orthoptisten","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1990-03-21","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Forthoptaprv\u002Fxml.zip",1259082,"§ 9","9","Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung",null,"Die in der staatlichen Prüfung erbrachten Leistungen werden wie folgt benotet: Berechneter Zahlenwert\tNote in Worten (Zahlenwert)\tNotendefinition\n1,00 bis 1,49\tsehr gut (1)\teine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maß entspricht\n1,50 bis 2,49\tgut (2)\teine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht\n2,50 bis 3,49\tbefriedigend (3)\teine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht\n3,50 bis 4,49\tausreichend (4)\teine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht\n4,50 bis 5,49\tmangelhaft (5)\teine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können\n5,50 bis 6,00\tungenügend (6)\teine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können","ORTHOPTAPRV - § 9 Benotung von Leistungen in der staatlichen Prüfung\n\nDie in der staatlichen Prüfung erbrachten Leistungen werden wie folgt benotet: Berechneter Zahlenwert\tNote in Worten (Zahlenwert)\tNotendefinition\n1,00 bis 1,49\tsehr gut (1)\teine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maß entspricht\n1,50 bis 2,49\tgut (2)\teine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht\n2,50 bis 3,49\tbefriedigend (3)\teine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht\n3,50 bis 4,49\tausreichend (4)\teine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht\n4,50 bis 5,49\tmangelhaft (5)\teine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können\n5,50 bis 6,00\tungenügend (6)\teine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 8","Niederschrift","8",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 7","Praktischer Teil der Prüfung","7",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 6","Mündlicher Teil der Prüfung","6",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 10","Bestehen und Wiederholung der Prüfung","10",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 11","Rücktritt von der Prüfung","11",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 12","Versäumnisfolgen","12",[],false]