[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-owig-23":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"owig","Gesetz über Ordnungswidrigkeiten","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1968-05-24","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fowig_1968\u002Fxml.zip",1259200,"§ 23","23","Erweiterte Voraussetzungen der Einziehung","Einziehung von Gegenständen","Verweist das Gesetz auf diese Vorschrift, so dürfen die Gegenstände abweichend von § 22 Abs. 2 Nr. 1 auch dann eingezogen werden, wenn derjenige, dem sie zur Zeit der Entscheidung gehören oder zustehen, 1.wenigstens leichtfertig dazu beigetragen hat, daß die Sache oder das Recht Mittel oder Gegenstand der Handlung oder ihrer Vorbereitung gewesen ist, oder\n2.die Gegenstände in Kenntnis der Umstände, welche die Einziehung zugelassen hätten, in verwerflicher Weise erworben hat.","OWIG - Allgemeine Vorschriften - Einziehung von Gegenständen - § 23 Erweiterte Voraussetzungen der Einziehung\n\nVerweist das Gesetz auf diese Vorschrift, so dürfen die Gegenstände abweichend von § 22 Abs. 2 Nr. 1 auch dann eingezogen werden, wenn derjenige, dem sie zur Zeit der Entscheidung gehören oder zustehen, 1.wenigstens leichtfertig dazu beigetragen hat, daß die Sache oder das Recht Mittel oder Gegenstand der Handlung oder ihrer Vorbereitung gewesen ist, oder\n2.die Gegenstände in Kenntnis der Umstände, welche die Einziehung zugelassen hätten, in verwerflicher Weise erworben hat.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Erster Teil","Fünfter Abschnitt",[24,27,31],{"norm_key":25,"title":17,"slug":26},"§ 22","22",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 21","Zusammentreffen von Straftat und Ordnungswidrigkeit","21",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 20","Tatmehrheit","20",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 24","Grundsatz der Verhältnismäßigkeit","24",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 25","Einziehung des Wertersatzes","25",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 26","Wirkung der Einziehung","26",[],false]