[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-owig-55":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"owig","Gesetz über Ordnungswidrigkeiten","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1968-05-24","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fowig_1968\u002Fxml.zip",1259237,"§ 55","55","Anhörung des Betroffenen","Allgemeine Vorschriften","(1) § 163a Abs. 1 der Strafprozeßordnung ist mit der Einschränkung anzuwenden, daß es genügt, wenn dem Betroffenen Gelegenheit gegeben wird, sich zu der Beschuldigung zu äußern.\n(2) Der Betroffene braucht nicht darauf hingewiesen zu werden, daß er auch schon vor seiner Vernehmung einen von ihm zu wählenden Verteidiger befragen kann. § 136 Absatz 1 Satz 3 bis 5 der Strafprozeßordnung ist nicht anzuwenden.","OWIG - Bußgeldverfahren - Vorverfahren - Allgemeine Vorschriften - § 55 Anhörung des Betroffenen\n\n(1) § 163a Abs. 1 der Strafprozeßordnung ist mit der Einschränkung anzuwenden, daß es genügt, wenn dem Betroffenen Gelegenheit gegeben wird, sich zu der Beschuldigung zu äußern.\n(2) Der Betroffene braucht nicht darauf hingewiesen zu werden, daß er auch schon vor seiner Vernehmung einen von ihm zu wählenden Verteidiger befragen kann. § 136 Absatz 1 Satz 3 bis 5 der Strafprozeßordnung ist nicht anzuwenden.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Zweiter Teil","Dritter Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 54",null,"54",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 53","Aufgaben der Polizei","53",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 52","Wiedereinsetzung in den vorigen Stand","52",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 56","Verwarnung durch die Verwaltungsbehörde","56",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 57","Verwarnung durch Beamte des Außen- und Polizeidienstes","57",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 58","Ermächtigung zur Erteilung der Verwarnung","58",[],false]