[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-papindmeistprv_2005-1":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":22,"citing_decisions":35,"is_thin":36},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"papindmeistprv_2005","Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister\u002FGeprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Papiererzeugung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2005-08-22","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fpapindmeistprv_2005\u002Fxml.zip",1259458,"§ 1","1","Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses",null,"(1) Die zuständige Stelle kann berufliche Fortbildungsprüfungen zum Geprüften Industriemeister\u002Fzur Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Papiererzeugung nach den §§ 2 bis 9 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit nachzuweisen ist.\n(2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Industriemeister\u002Fzur Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Papiererzeugung und damit die Befähigung: 1.in Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Unternehmens Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und\n2.sich auf verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mitzugestalten.\n(3) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die Qualifikation vorhanden ist, folgende im Zusammenhang stehende Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters\u002Feiner Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Papiererzeugung wahrnehmen zu können: 1.Produktionsabläufe überwachen; über den Einsatz der Betriebs- und Produktionsmittel entscheiden und deren Erhaltung und Betriebsbereitschaft gewährleisten; für die Einhaltung der Qualitäts- und Quantitätsvorgaben sorgen; Maßnahmen zur Vermeidung und Behebung von Betriebsstörungen einleiten und die bedarfsgerechte Energieversorgung im Betrieb sichern; die Arbeitsplätze nach ergonomischen Gesichtspunkten gestalten und die Arbeitsstätten unter Beachtung entsprechender Vorschriften, Verordnungen und Normen einrichten; technologische Weiterentwicklungen im Unternehmen umsetzen; das An- und Abfahren von Anlagen organisieren und überwachen; den Werterhalt von Materialien und Produkten bei Transport und Lagerung sicherstellen sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe disponieren; bei der Entwicklung von Vorschlägen für neue technische Konzepte mitarbeiten und den kontinuierlichen Verbesserungsprozess mitgestalten;\n2.Arbeitsabläufe einschließlich des Einsatzes von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen planen und an der Planung und Umsetzung neuer Produktionsprozesse mitwirken; Kostenentwicklung überwachen und auf einen wirtschaftlichen Ablauf achten; bei der Auswahl und Beschaffung von Apparaten, Anlagen und Einrichtungen mitwirken; Qualitäts- und Quantitätsvorgaben planen und für die Einhaltung der Termine sorgen; die Instandhaltung in Abstimmung mit den zuständigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie den beteiligten betrieblichen Bereichen koordinieren und überwachen; die Einhaltung von Arbeitsschutz-, Umwelt- und Gesundheitsvorschriften gewährleisten; Mitarbeiter, Mitarbeiterinnen und beteiligte betriebliche Bereiche rechtzeitig und angemessen informieren;\n3.Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Sinne der Unternehmensziele führen und ihnen Aufgaben unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben, nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und unter Abwägung ihrer individuellen Eignung, Kompetenz und Interessen zuordnen; sie zu selbstständigem, verantwortlichem Handeln anleiten, motivieren und an Entscheidungsprozessen beteiligen; bei der Planung des Personalbedarfs und bei Stellenbesetzungen mitwirken; Gruppen betreuen und moderieren; die zielorientierte Kooperation und Kommunikation zwischen und mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, mit den Führungskräften sowie mit dem Betriebsrat fördern; die Beurteilung einzelner und einer Gruppe durchführen und entsprechende Personalentwicklungsmaßnahmen veranlassen; die Innovationsbereitschaft der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fördern; neue Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in ihre Arbeitsbereiche einführen; die Ausbildung der zugeteilten Auszubildenden verantworten; Qualitäts- und Umweltmanagementziele kontinuierlich umsetzen sowie Qualitätsbewusstsein, Umweltbewusstsein und Kundenorientierung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen fördern.\n(4) Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss Geprüfter Industriemeister\u002FGeprüfte Industriemeisterin - Fachrichtung Papiererzeugung.","PAPINDMEISTPRV_2005 - § 1 Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Abschlusses\n\n(1) Die zuständige Stelle kann berufliche Fortbildungsprüfungen zum Geprüften Industriemeister\u002Fzur Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Papiererzeugung nach den §§ 2 bis 9 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der beruflichen Handlungsfähigkeit nachzuweisen ist.\n(2) Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Industriemeister\u002Fzur Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Papiererzeugung und damit die Befähigung: 1.in Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Unternehmens Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und\n2.sich auf verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Unternehmen mitzugestalten.\n(3) Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die Qualifikation vorhanden ist, folgende im Zusammenhang stehende Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters\u002Feiner Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Papiererzeugung wahrnehmen zu können: 1.Produktionsabläufe überwachen; über den Einsatz der Betriebs- und Produktionsmittel entscheiden und deren Erhaltung und Betriebsbereitschaft gewährleisten; für die Einhaltung der Qualitäts- und Quantitätsvorgaben sorgen; Maßnahmen zur Vermeidung und Behebung von Betriebsstörungen einleiten und die bedarfsgerechte Energieversorgung im Betrieb sichern; die Arbeitsplätze nach ergonomischen Gesichtspunkten gestalten und die Arbeitsstätten unter Beachtung entsprechender Vorschriften, Verordnungen und Normen einrichten; technologische Weiterentwicklungen im Unternehmen umsetzen; das An- und Abfahren von Anlagen organisieren und überwachen; den Werterhalt von Materialien und Produkten bei Transport und Lagerung sicherstellen sowie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe disponieren; bei der Entwicklung von Vorschlägen für neue technische Konzepte mitarbeiten und den kontinuierlichen Verbesserungsprozess mitgestalten;\n2.Arbeitsabläufe einschließlich des Einsatzes von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen planen und an der Planung und Umsetzung neuer Produktionsprozesse mitwirken; 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