[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-parlbg-3":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":30,"citing_decisions":43,"is_thin":44},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"parlbg","Gesetz über die parlamentarische Beteiligung bei der Entscheidung über\nden Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2005-03-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fparlbg\u002Fxml.zip",1259548,"§ 3","3","Antrag",null,"(1) Die Bundesregierung übersendet dem Bundestag den Antrag auf Zustimmung zum Einsatz der Streitkräfte rechtzeitig vor Beginn des Einsatzes.\n(2) Der Antrag der Bundesregierung enthält Angaben insbesondere über -den Einsatzauftrag,\n-das Einsatzgebiet,\n-die rechtlichen Grundlagen des Einsatzes,\n-die Höchstzahl der einzusetzenden Soldatinnen und Soldaten,\n-die Fähigkeiten der einzusetzenden Streitkräfte,\n-die geplante Dauer des Einsatzes,\n-die voraussichtlichen Kosten und die Finanzierung.\n(3) Der Bundestag kann dem Antrag zustimmen oder ihn ablehnen. Änderungen des Antrags sind nicht zulässig.","PARLBG - § 3 Antrag\n\n(1) Die Bundesregierung übersendet dem Bundestag den Antrag auf Zustimmung zum Einsatz der Streitkräfte rechtzeitig vor Beginn des Einsatzes.\n(2) Der Antrag der Bundesregierung enthält Angaben insbesondere über -den Einsatzauftrag,\n-das Einsatzgebiet,\n-die rechtlichen Grundlagen des Einsatzes,\n-die Höchstzahl der einzusetzenden Soldatinnen und Soldaten,\n-die Fähigkeiten der einzusetzenden Streitkräfte,\n-die geplante Dauer des Einsatzes,\n-die voraussichtlichen Kosten und die Finanzierung.\n(3) Der Bundestag kann dem Antrag zustimmen oder ihn ablehnen. Änderungen des Antrags sind nicht zulässig.",{},[22,26],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 2","Begriffsbestimmung","2",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 1","Grundsatz","1",[31,35,39],{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 4","Vereinfachtes Zustimmungsverfahren","4",{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 5","Nachträgliche Zustimmung","5",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 6","Unterrichtungspflicht","6",[],false]