[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-partgg-7":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":59},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"partgg","Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1994-07-25","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fpartgg\u002Fxml.zip",1259628,"§ 7","7","Wirksamkeit im Verhältnis zu Dritten, rechtliche Selbständigkeit, Vertretung",null,"(1) Die Partnerschaft wird im Verhältnis zu Dritten mit ihrer Eintragung in das Partnerschaftsregister wirksam.\n(2) Auf die Vertretung der Partnerschaft sind die Vorschriften des § 124 Absatz 1 und 2 sowie § 124 Absatz 4, 5 und 6 des Handelsgesetzbuchs entsprechend anzuwenden.\n(3) Für die Angabe auf Geschäftsbriefen der Partnerschaft ist § 125 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 des Handelsgesetzbuchs mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass bei einer Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung auch der von dieser gewählte Namenszusatz im Sinne des § 8 Absatz 4 Satz 3 anzugeben ist.","PARTGG - § 7 Wirksamkeit im Verhältnis zu Dritten, rechtliche Selbständigkeit, Vertretung\n\n(1) Die Partnerschaft wird im Verhältnis zu Dritten mit ihrer Eintragung in das Partnerschaftsregister wirksam.\n(2) Auf die Vertretung der Partnerschaft sind die Vorschriften des § 124 Absatz 1 und 2 sowie § 124 Absatz 4, 5 und 6 des Handelsgesetzbuchs entsprechend anzuwenden.\n(3) Für die Angabe auf Geschäftsbriefen der Partnerschaft ist § 125 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 des Handelsgesetzbuchs mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass bei einer Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung auch der von dieser gewählte Namenszusatz im Sinne des § 8 Absatz 4 Satz 3 anzugeben ist.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 6","Rechtsverhältnis der Partner untereinander","6",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 5","Inhalt der Eintragung; anzuwendende Vorschriften","5",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 4","Anmeldung der Partnerschaft; Statuswechsel","4",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 8","Haftung für Verbindlichkeiten der Partnerschaft","8",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 9","Ausscheiden eines Partners, Auflösung der Partnerschaft","9",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 10","Liquidation der Partnerschaft, Nachhaftung","10",[48,55],{"title":49,"ecli":50,"leitsatz":51,"date":52,"source_url":53,"source_type":54},"BGH, Urt. v. 15.01.2026 – IX ZR 153\u002F24","ECLI:DE:BGH:2026:150126UIXZR153.24.0","1. Eine Anwaltssozietät ist bei einem Ausscheiden eines ihrer anwaltlichen Gesellschafter jedenfalls dann aufgrund einer ergänzenden Vertragsauslegung verpflichtet, der vom Mandanten gewünschten Übernahme eines Anwaltsvertrags durch den ausscheidenden Rechtsanwalt zuzustimmen, wenn der Anwaltsvertrag mit der Sozietät einen Einzelauftrag oder einen Auftrag mit beschränktem Gegenstand betrifft, die Sachbearbeitung allein durch den ausscheidenden Rechtsanwalt erfolgt ist, der Mandant sachlich zutreffende Informationen über seine Handlungsmöglichkeiten erhalten hat und keine unlautere Beeinflussung des Mandanten erfolgt ist.\n2. Scheidet der sachbearbeitende Rechtsanwalt aus der zunächst beauftragten Anwaltssozietät aus und wird der Anwaltsvertrag wirksam auf diesen Rechtsanwalt als neuen Vertragspartner übertragen, kann der Mandant von der Sozietät die Herausgabe der vollständigen Handakten an diesen verlangen.","2026-01-15","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE701052026.zip","rechtsprechung",{"title":56,"ecli":57,"leitsatz":17,"date":52,"source_url":58,"source_type":54},"BGH, Urt. v. 15.01.2026 – IX ZR 188\u002F24","ECLI:DE:BGH:2026:150126UIXZR188.24.0","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE701172026.zip",false]