[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-passv_2007-18":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"passv_2007","Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2007-10-19","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fpassv_2007\u002Fxml.zip",9866101,"§ 18","18","Befreiung von der Passpflicht","Befreiung von der Passpflicht und Passersatzpapiere","Von der Passpflicht sind befreit: 1.Deutsche als Besatzungsmitglieder und Reisende auf Schiffen der See- und Küstenschifffahrt, auf Fischerei-, Sport- und anderen Wasserfahrzeugen, wenn weder ein ausländischer Hafen angelaufen noch auf andere Weise Landverbindung mit dem Ausland aufgenommen wird;\n2.deutsche Seelotsen im Sinne des § 1 des Seelotsengesetzes in Ausübung ihres Berufes, die sich durch amtliche Papiere über ihre Person und ihre Eigenschaft als Seelotse ausweisen;\n3.Deutsche, die auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarungen von der Passpflicht befreit sind;\n4.Deutsche, die bei Unglücks- oder Katastrophenfällen Hilfe leisten oder in Anspruch nehmen wollen;\n5.Deutsche, die zum Flug- oder Begleitpersonal von Rettungsflügen gehören.","PASSV_2007 - Befreiung von der Passpflicht und Passersatzpapiere - § 18 Befreiung von der Passpflicht\n\nVon der Passpflicht sind befreit: 1.Deutsche als Besatzungsmitglieder und Reisende auf Schiffen der See- und Küstenschifffahrt, auf Fischerei-, Sport- und anderen Wasserfahrzeugen, wenn weder ein ausländischer Hafen angelaufen noch auf andere Weise Landverbindung mit dem Ausland aufgenommen wird;\n2.deutsche Seelotsen im Sinne des § 1 des Seelotsengesetzes in Ausübung ihres Berufes, die sich durch amtliche Papiere über ihre Person und ihre Eigenschaft als Seelotse ausweisen;\n3.Deutsche, die auf Grund zwischenstaatlicher Vereinbarungen von der Passpflicht befreit sind;\n4.Deutsche, die bei Unglücks- oder Katastrophenfällen Hilfe leisten oder in Anspruch nehmen wollen;\n5.Deutsche, die zum Flug- oder Begleitpersonal von Rettungsflügen gehören.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 5",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 17","Ausgabe und Versand des Passes","17",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 16","Lichtbild","16",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 15","Muster des amtlichen Passes; Änderung von Daten","15",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 19","Passersatz","19",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 20","Muster der amtlichen Ausweise als Passersatz","20",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 21","Lichtbilder für den Passersatz","21",[],false]