[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-patanwaprv-24":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"patanwaprv","Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Patentanwälte","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2017-09-22","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fpatanwaprv\u002Fxml.zip",1259704,"§ 24","24","Anwesenheitspflicht","Zweiter und dritter Ausbildungsabschnitt","Im zweiten und dritten Ausbildungsabschnitt besteht für Bewerberinnen und Bewerber Anwesenheitspflicht. Jedes Fernbleiben bedarf der vorherigen Zustimmung der Ausbildenden. Bewerberinnen und Bewerber haben eine Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit unverzüglich der ausbildenden Stelle anzuzeigen und eine länger als drei Kalendertage dauernde Arbeitsunfähigkeit unaufgefordert durch ärztliches Attest nachzuweisen. Die ausbildende Stelle kann auch vor dem vierten Tag die Vorlage eines Attests verlangen.","PATANWAPRV - Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes - Ausbildung - Zweiter und dritter Ausbildungsabschnitt - § 24 Anwesenheitspflicht\n\nIm zweiten und dritten Ausbildungsabschnitt besteht für Bewerberinnen und Bewerber Anwesenheitspflicht. Jedes Fernbleiben bedarf der vorherigen Zustimmung der Ausbildenden. Bewerberinnen und Bewerber haben eine Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit unverzüglich der ausbildenden Stelle anzuzeigen und eine länger als drei Kalendertage dauernde Arbeitsunfähigkeit unaufgefordert durch ärztliches Attest nachzuweisen. Die ausbildende Stelle kann auch vor dem vierten Tag die Vorlage eines Attests verlangen.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Teil 1","Abschnitt 2","Unterabschnitt 3",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 23","Verschwiegenheitspflicht und Zugang zu Akten","23",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 22","Zulassungsantrag","22",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 21","Arbeitsgemeinschaften","21",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 25","Ausbildungsplan","25",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 26","Lehr- und Informationsveranstaltungen","26",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 27","Ausbildende und Lehrende","27",[],false]