[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-patanwaprv-28":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":58},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"patanwaprv","Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Patentanwälte","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2017-09-22","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fpatanwaprv\u002Fxml.zip",1259708,"§ 28","28","Erreichen der Ausbildungsziele","Zweiter und dritter Ausbildungsabschnitt","(1) Das Ziel der Ausbildung beim Deutschen Patent- und Markenamt hat erreicht, wem von der Mehrheit der Ausbildenden eine erfolgreiche Ausbildung bescheinigt oder im Fall einer Benotung zumindest die Note „ausreichend (4,00 Punkte)“ erteilt worden ist. Zudem muss regelmäßig an den Lehrveranstaltungen teilgenommen worden sein; § 21 Absatz 6 Satz 2 gilt entsprechend.\n(2) Das Deutsche Patent- und Markenamt hat Bewerberinnen und Bewerber, die das Ausbildungsziel des zweiten Ausbildungsabschnitts erreicht haben, zur Fortsetzung der Ausbildung an die Präsidentin oder den Präsidenten des Bundespatentgerichts zu überweisen.\n(3) Das Ziel der Ausbildung beim Bundespatentgericht hat erreicht, wem von allen Ausbildenden zumindest die Note „ausreichend (4,00 Punkte)“ erteilt worden ist. Zudem muss regelmäßig an den Lehrveranstaltungen teilgenommen worden sein; § 21 Absatz 6 Satz 2 gilt entsprechend.\n(4) Die Präsidentin oder der Präsident des Bundespatentgerichts hat dem Deutschen Patent- und Markenamt spätestens zwei Wochen vor dem Ende des dritten Ausbildungsabschnitts schriftlich mitzuteilen, welche Bewerberinnen und Bewerber das Ausbildungsziel erreicht haben.","PATANWAPRV - Ausbildung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes - Ausbildung - Zweiter und dritter Ausbildungsabschnitt - § 28 Erreichen der Ausbildungsziele\n\n(1) Das Ziel der Ausbildung beim Deutschen Patent- und Markenamt hat erreicht, wem von der Mehrheit der Ausbildenden eine erfolgreiche Ausbildung bescheinigt oder im Fall einer Benotung zumindest die Note „ausreichend (4,00 Punkte)“ erteilt worden ist. Zudem muss regelmäßig an den Lehrveranstaltungen teilgenommen worden sein; § 21 Absatz 6 Satz 2 gilt entsprechend.\n(2) Das Deutsche Patent- und Markenamt hat Bewerberinnen und Bewerber, die das Ausbildungsziel des zweiten Ausbildungsabschnitts erreicht haben, zur Fortsetzung der Ausbildung an die Präsidentin oder den Präsidenten des Bundespatentgerichts zu überweisen.\n(3) Das Ziel der Ausbildung beim Bundespatentgericht hat erreicht, wem von allen Ausbildenden zumindest die Note „ausreichend (4,00 Punkte)“ erteilt worden ist. Zudem muss regelmäßig an den Lehrveranstaltungen teilgenommen worden sein; § 21 Absatz 6 Satz 2 gilt entsprechend.\n(4) Die Präsidentin oder der Präsident des Bundespatentgerichts hat dem Deutschen Patent- und Markenamt spätestens zwei Wochen vor dem Ende des dritten Ausbildungsabschnitts schriftlich mitzuteilen, welche Bewerberinnen und Bewerber das Ausbildungsziel erreicht haben.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Teil 1","Abschnitt 2","Unterabschnitt 3",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 27","Ausbildende und Lehrende","27",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 26","Lehr- und Informationsveranstaltungen","26",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 25","Ausbildungsplan","25",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 29","Verlängerung der Ausbildung","29",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 30","Beendigung der Ausbildung","30",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 31","Nebentätigkeiten","31",[51],{"title":52,"ecli":53,"leitsatz":54,"date":55,"source_url":56,"source_type":57},"BGH, Urt. v. 18.11.2021 – RiZ 6\u002F20","ECLI:DE:BGH:2021:181121URIZ6.20.0",null,"2021-11-18","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE653502022.zip","rechtsprechung",false]