[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-patanwaprv-62":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"patanwaprv","Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Patentanwälte","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2017-09-22","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fpatanwaprv\u002Fxml.zip",1259742,"§ 62","62","Auskunftspflichten und Änderungen","Sicherung des Unterhalts","(1) Bewerberinnen und Bewerber sind verpflichtet, über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse und diejenigen ihrer Ehegatten sowie über die für den Familienzuschlag maßgeblichen Umstände Auskunft zu geben. Änderungen dieser Verhältnisse und Umstände haben sie unverzüglich mitzuteilen.\n(2) Ändern sich Verhältnisse oder Umstände im Sinne des Absatzes 1, so ist das Unterhaltsdarlehen zum Ersten des auf die Änderung folgenden Monats anzupassen. Regelanpassungen gesetzlicher Renten und Versorgungsbezüge gelten nicht als Änderung im Sinne des Satzes 1.","PATANWAPRV - Sicherung des Unterhalts - § 62 Auskunftspflichten und Änderungen\n\n(1) Bewerberinnen und Bewerber sind verpflichtet, über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse und diejenigen ihrer Ehegatten sowie über die für den Familienzuschlag maßgeblichen Umstände Auskunft zu geben. Änderungen dieser Verhältnisse und Umstände haben sie unverzüglich mitzuteilen.\n(2) Ändern sich Verhältnisse oder Umstände im Sinne des Absatzes 1, so ist das Unterhaltsdarlehen zum Ersten des auf die Änderung folgenden Monats anzupassen. Regelanpassungen gesetzlicher Renten und Versorgungsbezüge gelten nicht als Änderung im Sinne des Satzes 1.",{"teil":21},"Teil 3",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 61","Vermögensanrechnung","61",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 60","Einkommensanrechnung","60",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 59","Darlehenshöhe und Darlehensschuld","59",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 63","Zahlung und Feststellung","63",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 64","Verfügungen über das Darlehen","64",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 65","Rückforderungen","65",[],false]