[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-patanwo-121":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"patanwo","Patentanwaltsordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1966-09-07","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fpatanwo\u002Fxml.zip",9760213,"§ 121","121","Beweisaufnahme durch einen ersuchten Richter","Hauptverhandlung","Das Landgericht kann ein Amtsgericht um die Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen ersuchen. Zeugen oder Sachverständige sind jedoch auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder des Mitglieds der Patentanwaltskammer in der Hauptverhandlung zu vernehmen, es sei denn, dass sie voraussichtlich am Erscheinen in der Hauptverhandlung gehindert sind oder ihnen das Erscheinen wegen großer Entfernung nicht zugemutet werden kann.","PATANWO - Berufsgerichtliches Verfahren - Verfahren im ersten Rechtszug - Hauptverhandlung - § 121 Beweisaufnahme durch einen ersuchten Richter\n\nDas Landgericht kann ein Amtsgericht um die Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen ersuchen. Zeugen oder Sachverständige sind jedoch auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder des Mitglieds der Patentanwaltskammer in der Hauptverhandlung zu vernehmen, es sei denn, dass sie voraussichtlich am Erscheinen in der Hauptverhandlung gehindert sind oder ihnen das Erscheinen wegen großer Entfernung nicht zugemutet werden kann.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Siebenter Teil","Zweiter Abschnitt","Dritter Unterabschnitt",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 119","Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Mitglieds der Patentanwaltskammer","119",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 118","Zustellung des Eröffnungsbeschlusses","118",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 117","Rechtskraftwirkung eines ablehnenden Beschlusses","117",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 122","Verlesen von Protokollen","122",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 123","Entscheidung","123",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 124","Beschwerde","124",[],false]