[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-patanwo-18":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"patanwo","Patentanwaltsordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1966-09-07","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fpatanwo\u002Fxml.zip",9760077,"§ 18","18","Zulassung","Zulassung zur Patentanwaltschaft und Erlöschen der Zulassung","(1) Die Zulassung zur Patentanwaltschaft wird wirksam mit der Aushändigung einer von der Patentanwaltskammer ausgestellten Urkunde.\n(2) Die Urkunde darf erst ausgehändigt werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber 1.vereidigt ist und\n2.den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen oder eine vorläufige Deckungszusage vorgelegt hat.\n(3) Mit der Zulassung wird der Patentanwalt Mitglied der Patentanwaltskammer.\n(4) Nach der Zulassung darf die Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung „Patentanwältin“ oder „Patentanwalt“ ausgeübt werden.","PATANWO - Zulassung und allgemeine Vorschriften - Zulassung zur Patentanwaltschaft - Zulassung zur Patentanwaltschaft und Erlöschen der Zulassung - § 18 Zulassung\n\n(1) Die Zulassung zur Patentanwaltschaft wird wirksam mit der Aushändigung einer von der Patentanwaltskammer ausgestellten Urkunde.\n(2) Die Urkunde darf erst ausgehändigt werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber 1.vereidigt ist und\n2.den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen oder eine vorläufige Deckungszusage vorgelegt hat.\n(3) Mit der Zulassung wird der Patentanwalt Mitglied der Patentanwaltskammer.\n(4) Nach der Zulassung darf die Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung „Patentanwältin“ oder „Patentanwalt“ ausgeübt werden.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Zweiter Teil","Erster Abschnitt","Zweiter Unterabschnitt",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 17","Aussetzung des Zulassungsverfahrens","17",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 14","Versagung der Zulassung","14",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 13","Antrag auf Zulassung zur Patentanwaltschaft","13",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 19","Vereidigung","19",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 20","Erlöschen der Zulassung","20",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 21","Rücknahme und Widerruf der Zulassung","21",[],false]