[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-patanwo-26":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"patanwo","Patentanwaltsordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1966-09-07","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fpatanwo\u002Fxml.zip",9760083,"§ 26","26","Kanzlei","Kanzlei und Patentanwaltsverzeichnis","(1) Der Patentanwalt muss im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine Kanzlei einrichten und unterhalten.\n(2) Verlegt der Patentanwalt seine Kanzlei, errichtet er eine weitere Kanzlei oder eine Zweigstelle oder gibt er eine weitere Kanzlei oder eine Zweigstelle auf, hat er dies der Patentanwaltskammer unverzüglich anzuzeigen.\n(3) Im Interesse der Rechtspflege oder zur Vermeidung von Härten kann die Patentanwaltskammer einen Patentanwalt von der Pflicht des Absatzes 1 befreien. Die Befreiung kann widerrufen werden, wenn es im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist.","PATANWO - Zulassung und allgemeine Vorschriften - Zulassung zur Patentanwaltschaft - Kanzlei und Patentanwaltsverzeichnis - § 26 Kanzlei\n\n(1) Der Patentanwalt muss im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine Kanzlei einrichten und unterhalten.\n(2) Verlegt der Patentanwalt seine Kanzlei, errichtet er eine weitere Kanzlei oder eine Zweigstelle oder gibt er eine weitere Kanzlei oder eine Zweigstelle auf, hat er dies der Patentanwaltskammer unverzüglich anzuzeigen.\n(3) Im Interesse der Rechtspflege oder zur Vermeidung von Härten kann die Patentanwaltskammer einen Patentanwalt von der Pflicht des Absatzes 1 befreien. Die Befreiung kann widerrufen werden, wenn es im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Zweiter Teil","Erster Abschnitt","Dritter Unterabschnitt",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 24","Erlöschen der Befugnis zur Führung der Berufsbezeichnung","24",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 22","Ärztliches Gutachten bei Versagung und Widerruf der Zulassung","22",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 21","Rücknahme und Widerruf der Zulassung","21",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 27","Kanzleien in anderen Staaten","27",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 28","Zustellungsbevollmächtigter","28",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 29","Patentanwaltsverzeichnis, Verordnungsermächtigung","29",[],false]