[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-patanwo-52":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"patanwo","Patentanwaltsordnung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1966-09-07","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fpatanwo\u002Fxml.zip",9760116,"§ 52","52","Ausbildung von Bewerberinnen und Bewerbern für die Patentanwaltschaft","Allgemeines","Der Patentanwalt hat Bewerberinnen und Bewerber, die zur Ausbildung bei ihm beschäftigt sind, in den Aufgaben des Patentanwalts zu unterweisen, sie anzuleiten, ihnen Gelegenheit zu praktischen Arbeiten zu geben und ihnen die für die Durchführung eines Studiums (§ 7 Absatz 4 Satz 2) erforderliche Zeit zu gewähren. Er soll sie zudem dabei unterstützen, eine Ausbildung bei einem Gericht für Patentstreitsachen durchzuführen.","PATANWO - Rechte und Pflichten des Patentanwalts und berufliche Zusammenarbeit der Patentanwälte - Allgemeines - § 52 Ausbildung von Bewerberinnen und Bewerbern für die Patentanwaltschaft\n\nDer Patentanwalt hat Bewerberinnen und Bewerber, die zur Ausbildung bei ihm beschäftigt sind, in den Aufgaben des Patentanwalts zu unterweisen, sie anzuleiten, ihnen Gelegenheit zu praktischen Arbeiten zu geben und ihnen die für die Durchführung eines Studiums (§ 7 Absatz 4 Satz 2) erforderliche Zeit zu gewähren. Er soll sie zudem dabei unterstützen, eine Ausbildung bei einem Gericht für Patentstreitsachen durchzuführen.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Dritter Teil","Erster Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 51","Mitgliederakten","51",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 50","Zwangsgeld bei Verletzung der besonderen Pflichten","50",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 49","Besondere Pflichten gegenüber dem Vorstand der Patentanwaltskammer","49",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 52a","Satzungskompetenz","52a",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 52b","Berufsausübungsgesellschaften","52b",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 52c","Berufsausübungsgesellschaften mit Angehörigen anderer Berufe","52c",[],false]