[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-patg-122a":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":32,"citing_decisions":42,"is_thin":59},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"patg","Patentgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1936-05-05","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fpatg\u002Fxml.zip",1260109,"§ 122a","122a",null,"Gemeinsame Verfahrensvorschriften","Auf die Rüge der durch die Entscheidung beschwerten Partei ist das Verfahren fortzuführen, wenn das Gericht den Anspruch dieser Partei auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat. Gegen eine der Endentscheidung vorausgehende Entscheidung findet die Rüge nicht statt. § 321a Abs. 2 bis 5 der Zivilprozessordnung ist entsprechend anzuwenden.","PATG - Verfahren vor dem Bundesgerichtshof - Gemeinsame Verfahrensvorschriften - § 122a\n\nAuf die Rüge der durch die Entscheidung beschwerten Partei ist das Verfahren fortzuführen, wenn das Gericht den Anspruch dieser Partei auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat. Gegen eine der Endentscheidung vorausgehende Entscheidung findet die Rüge nicht statt. § 321a Abs. 2 bis 5 der Zivilprozessordnung ist entsprechend anzuwenden.",{"abschnitt":21},"Sechster Abschnitt",[23,26,29],{"norm_key":24,"title":16,"slug":25},"§ 122","122",{"norm_key":27,"title":16,"slug":28},"§ 121","121",{"norm_key":30,"title":16,"slug":31},"§ 120","120",[33,36,39],{"norm_key":34,"title":16,"slug":35},"§ 123","123",{"norm_key":37,"title":16,"slug":38},"§ 123a","123a",{"norm_key":40,"title":16,"slug":41},"§ 124","124",[43,49,54],{"title":44,"ecli":45,"leitsatz":16,"date":46,"source_url":47,"source_type":48},"BGH, Beschl. v. 20.12.2022 – X ZR 58\u002F20","ECLI:DE:BGH:2022:201222BXZR58.20.0","2022-12-20","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE616462023.zip","rechtsprechung",{"title":50,"ecli":16,"leitsatz":51,"date":52,"source_url":53,"source_type":48},"BGH, Beschl. v. 05.07.2011 – X ZB 1\u002F10","Modularer Fernseher II\nHängt der Erfolg einer Rechtsbeschwerde davon ab, dass eine Verfahrensrüge innerhalb der Frist zur Begründung des Rechtsmittels erhoben worden ist, so ist das Rechtsbeschwerdegericht nicht gehalten, dem Rechtsbeschwerdeführer durch Erteilung eines Hinweises Gelegenheit zu geben, sein Vorbringen nach Ablauf der Begründungsfrist zu ergänzen .","2011-07-05","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE313612011.zip",{"title":55,"ecli":16,"leitsatz":56,"date":57,"source_url":58,"source_type":48},"BGH, Beschl. v. 18.01.2011 – X ZR 165\u002F07","Formkörper\n1. Aus dem Umstand, dass bestimmte Sachverhaltsbereiche vom Gericht bei der Befragung des gerichtlichen Sachverständigen nicht aufgegriffen werden, kann nicht geschlossen werden, dass das Gericht sie für unerheblich hält, sondern nur, dass das Gericht insoweit keinen (weiteren) Aufklärungsbedarf sieht .\n2. Die Anhörungsrüge kann nur dann darauf gestützt werden, dass das Gericht den Sachverständigen im Patentnichtigkeitsverfahren zu einer zum Stand der Technik gehörenden Entgegenhaltung nicht befragt hat, wenn sie in Bezug auf diese Veröffentlichung aufgestellte tatsächliche Behauptungen aufzeigen kann, von denen das Gericht abgewichen ist, ohne über die hierzu erforderliche eigene Sachkunde zu verfügen .","2011-01-18","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE305182011.zip",false]