[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-patkostg-8":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":54},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"patkostg","Gesetz über die Kosten des Deutschen Patent- und Markenamts und des Bundespatentgerichts","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2001-12-13","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fpatkostg\u002Fxml.zip",9760271,"§ 8","8","Kostenansatz",null,"(1) Die Kosten werden angesetzt: 1.beim Deutschen Patent- und Markenamta)bei Einreichung einer Anmeldung,\nb)bei Einreichung eines Antrags,\nc)im Fall eines Beitritts zum Einspruchsverfahren,\nd)bei Einreichung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung nach § 61 Abs. 2 des Patentgesetzes sowie\ne)bei Einlegung eines Rechtsbehelfs oder Rechtsmittels,\n2.beim Bundespatentgerichta)bei Einreichung einer Klage,\nb)bei Einreichung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung,\nc)im Fall eines Beitritts zum Einspruch im Beschwerdeverfahren oder im Verfahren nach § 61 Abs. 2 des Patentgesetzes sowie\nd)bei einer erfolglosen Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör,\nauch wenn sie bei einem ersuchten Gericht oder einer ersuchten Behörde entstanden sind.\n(2) Die Stelle, die die Kosten angesetzt hat, trifft auch die Entscheidungen nach den §§ 9 und 10.","PATKOSTG - § 8 Kostenansatz\n\n(1) Die Kosten werden angesetzt: 1.beim Deutschen Patent- und Markenamta)bei Einreichung einer Anmeldung,\nb)bei Einreichung eines Antrags,\nc)im Fall eines Beitritts zum Einspruchsverfahren,\nd)bei Einreichung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung nach § 61 Abs. 2 des Patentgesetzes sowie\ne)bei Einlegung eines Rechtsbehelfs oder Rechtsmittels,\n2.beim Bundespatentgerichta)bei Einreichung einer Klage,\nb)bei Einreichung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung,\nc)im Fall eines Beitritts zum Einspruch im Beschwerdeverfahren oder im Verfahren nach § 61 Abs. 2 des Patentgesetzes sowie\nd)bei einer erfolglosen Rüge wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör,\nauch wenn sie bei einem ersuchten Gericht oder einer ersuchten Behörde entstanden sind.\n(2) Die Stelle, die die Kosten angesetzt hat, trifft auch die Entscheidungen nach den §§ 9 und 10.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 7","Zahlungsfristen für Jahres-, Aufrechterhaltungs- und Schutzrechtsverlängerungsgebühren, Verspätungszuschlag","7",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 6","Zahlungsfristen, Folgen der Nichtzahlung","6",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 5","Vorauszahlung, Vorschuss","5",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 9","Unrichtige Sachbehandlung","9",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 10","Rückzahlung von Kosten, Wegfall der Gebühr","10",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 11","Erinnerung, Beschwerde","11",[48],{"title":49,"ecli":50,"leitsatz":17,"date":51,"source_url":52,"source_type":53},"BPatG, Beschl. v. 01.07.2024 – 1 W (pat) 10\u002F23","ECLI:DE:BPatG:2024:010724B1Wpat10.23.0","2024-07-01","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-JURE249031638.zip","rechtsprechung",false]