[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-patv-5":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"patv","Verordnung zum Verfahren in Patentsachen vor dem Deutschen Patent- und Markenamt","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2003-09-01","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fpatv\u002Fxml.zip",1260210,"§ 5","5","Anmeldungsunterlagen","Patentanmeldungen; Patentverfahren","(1) Die Anmeldungsunterlagen und die Zusammenfassung dürfen im Text keine bildlichen Darstellungen enthalten. Ausgenommen sind chemische und mathematische Formeln sowie Tabellen. Phantasiebezeichnungen, Marken oder andere Bezeichnungen, die zur eindeutigen Angabe der Beschaffenheit eines Gegenstands nicht geeignet sind, dürfen nicht verwendet werden. Kann eine Angabe ausnahmsweise nur durch Verwendung einer Marke eindeutig bezeichnet werden, so ist die Bezeichnung als Marke kenntlich zu machen.\n(2) Technische Begriffe und Bezeichnungen sowie Bezugszeichen sind in der gesamten Anmeldung einheitlich zu verwenden, sofern nicht die Verwendung verschiedener Ausdrücke sachdienlich ist.","PATV - Patentanmeldungen; Patentverfahren - § 5 Anmeldungsunterlagen\n\n(1) Die Anmeldungsunterlagen und die Zusammenfassung dürfen im Text keine bildlichen Darstellungen enthalten. Ausgenommen sind chemische und mathematische Formeln sowie Tabellen. Phantasiebezeichnungen, Marken oder andere Bezeichnungen, die zur eindeutigen Angabe der Beschaffenheit eines Gegenstands nicht geeignet sind, dürfen nicht verwendet werden. Kann eine Angabe ausnahmsweise nur durch Verwendung einer Marke eindeutig bezeichnet werden, so ist die Bezeichnung als Marke kenntlich zu machen.\n(2) Technische Begriffe und Bezeichnungen sowie Bezugszeichen sind in der gesamten Anmeldung einheitlich zu verwenden, sofern nicht die Verwendung verschiedener Ausdrücke sachdienlich ist.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 4","Anmeldung zur Erteilung eines Patents","4",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 3","Form der Einreichung","3",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 2","DIN-Normen, Einheiten im Messwesen, Symbole und Zeichen","2",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 6","Formerfordernisse der Anmeldung","6",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 7","Benennung des Erfinders","7",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 8","Nichtnennung des Erfinders; Änderungen der Erfindernennung","8",[],false]