[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-patv-8":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"patv","Verordnung zum Verfahren in Patentsachen vor dem Deutschen Patent- und Markenamt","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2003-09-01","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fpatv\u002Fxml.zip",1260213,"§ 8","8","Nichtnennung des Erfinders; Änderungen der Erfindernennung","Patentanmeldungen; Patentverfahren","(1) Der Antrag des Erfinders, ihn nicht als Erfinder zu nennen, der Widerruf dieses Antrags (§ 63 Abs. 1 Satz 3 und 4 des Patentgesetzes) sowie Anträge auf Berichtigung oder Nachholung der Nennung (§ 63 Abs. 2 des Patentgesetzes) sind schriftlich einzureichen. Die Schriftstücke müssen vom Erfinder unterzeichnet sein und die Bezeichnung der Erfindung sowie das amtliche Aktenzeichen enthalten.\n(2) Die Zustimmung des Anmelders oder Patentinhabers sowie des zu Unrecht Benannten zur Berichtigung oder Nachholung der Nennung (§ 63 Abs. 2 des Patentgesetzes) hat schriftlich zu erfolgen.","PATV - Patentanmeldungen; Patentverfahren - § 8 Nichtnennung des Erfinders; Änderungen der Erfindernennung\n\n(1) Der Antrag des Erfinders, ihn nicht als Erfinder zu nennen, der Widerruf dieses Antrags (§ 63 Abs. 1 Satz 3 und 4 des Patentgesetzes) sowie Anträge auf Berichtigung oder Nachholung der Nennung (§ 63 Abs. 2 des Patentgesetzes) sind schriftlich einzureichen. Die Schriftstücke müssen vom Erfinder unterzeichnet sein und die Bezeichnung der Erfindung sowie das amtliche Aktenzeichen enthalten.\n(2) Die Zustimmung des Anmelders oder Patentinhabers sowie des zu Unrecht Benannten zur Berichtigung oder Nachholung der Nennung (§ 63 Abs. 2 des Patentgesetzes) hat schriftlich zu erfolgen.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 7","Benennung des Erfinders","7",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 6","Formerfordernisse der Anmeldung","6",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 5","Anmeldungsunterlagen","5",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 9","Patentansprüche","9",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 10","Beschreibung","10",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 11","Darstellung von Nukleotid- und Aminosäuresequenzen; Sequenzprotokolle","11",[],false]