[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-pauswv-29a":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"pauswv","Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2010-11-01","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fpauswv\u002Fxml.zip",9845692,"§ 29a","29a","Einholung von Stellungnahmen der Datenschutzaufsichtsbehörden","Beantragung von Berechtigungen","Die Vergabestelle für Berechtigungszertifikate kann jederzeit eine Stellungnahme der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einholen, ob dort Umstände bekannt sind, aus denen sich Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Verwendung der Berechtigung ergeben. Vor Erteilung der Berechtigung soll die Vergabestelle die Stellungnahme der Datenschutzaufsichtsbehörde nur in Zweifelsfällen abwarten.","PAUSWV - Beantragung von Berechtigungen - § 29a Einholung von Stellungnahmen der Datenschutzaufsichtsbehörden\n\nDie Vergabestelle für Berechtigungszertifikate kann jederzeit eine Stellungnahme der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde einholen, ob dort Umstände bekannt sind, aus denen sich Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Verwendung der Berechtigung ergeben. Vor Erteilung der Berechtigung soll die Vergabestelle die Stellungnahme der Datenschutzaufsichtsbehörde nur in Zweifelsfällen abwarten.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 9",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 29","Antrag auf Erteilung einer Berechtigung für Identifizierungsdiensteanbieter; Vorgaben zu Datenschutz und Datensicherheit bei Identifizierungsdiensteanbietern","29",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 28","Antrag auf Erteilung einer Berechtigung für Vor-Ort-Diensteanbieter und sonstige Diensteanbieter","28",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 27","Auskunft über Sperrung","27",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 30","Öffentliche Liste der Berechtigungen","30",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 31","Angaben vor der Ausgabe von Berechtigungszertifikaten","31",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 32","Beachtung der Anforderungen des Inhabers der Wurzelzertifikate","32",[],false]