[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-pbefausglv-6":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"pbefausglv","Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1977-08-02","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fpbefausglv\u002Fxml.zip",1260385,"§ 6","6","Länderüberschreitender Verkehr",null,"(1) Erstreckt sich die Beförderung von Auszubildenden mit Zeitfahrausweisen auf das Gebiet mehrerer Länder, sind deren Anteilen an der Ausgleichsleistung die Personen-Kilometer und Erträge zugrunde zu legen, die in dem jeweiligen Land erbracht werden.\n(2) Abweichend vom Absatz 1 können die Länder einvernehmlich die auf sie entfallenden Anteile an der Ausgleichsleistung nach den im jeweiligen Land erbrachten Wagen-Kilometern oder nach einer anderen geeigneten Schlüsselung aufteilen.\n(3) Für die Antragstellung nach § 7 und für die Entscheidung nach § 8 gilt § 11 Abs. 1, 3 und 4 des Gesetzes entsprechend.","PBEFAUSGLV - § 6 Länderüberschreitender Verkehr\n\n(1) Erstreckt sich die Beförderung von Auszubildenden mit Zeitfahrausweisen auf das Gebiet mehrerer Länder, sind deren Anteilen an der Ausgleichsleistung die Personen-Kilometer und Erträge zugrunde zu legen, die in dem jeweiligen Land erbracht werden.\n(2) Abweichend vom Absatz 1 können die Länder einvernehmlich die auf sie entfallenden Anteile an der Ausgleichsleistung nach den im jeweiligen Land erbrachten Wagen-Kilometern oder nach einer anderen geeigneten Schlüsselung aufteilen.\n(3) Für die Antragstellung nach § 7 und für die Entscheidung nach § 8 gilt § 11 Abs. 1, 3 und 4 des Gesetzes entsprechend.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 5","Sonderregelung bei Einnahmeaufteilungsverträgen","5",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 4","Ermittlung der Erträge","4",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 3","Ermittlung der Personen-Kilometer für die Berechnung des Ausgleichs","3",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 7","Antrag","7",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 8","Entscheidung","8",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 9","Änderung der Voraussetzungen","9",[],false]