[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-pfandmeldev-2":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":26,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"pfandmeldev","Verordnung über pfandbriefrechtliche Meldungen","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2022-10-04","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fpfandmeldev\u002Fxml.zip",1260832,"§ 2","2","Berichtszeiträume, Meldestichtage, Einreichungsfristen",null,"(1) Berichtszeitraum für die Meldungen nach den Anlagen ist das Kalenderquartal. Abweichend von Satz 1 ist der Berichtszeitraum im Fall einer Verfügung oder Allgemeinverfügung nach § 27a Absatz 1 Satz 2 des Pfandbriefgesetzes für die hiervon betroffenen Pfandbriefbanken und Gattungen der Kalendermonat.\n(2) Meldestichtag ist der letzte Bankarbeitstag des letzten Monats des Berichtszeitraums.\n(3) Die Einreichungsfrist richtet sich nach § 27a Absatz 1 Satz 1 des Pfandbriefgesetzes. Fällt das Ende der Einreichungsfrist auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag am Sitz der Pfandbriefbank, fällt das Ende dieser Einreichungsfrist auf den nächstfolgenden Bankarbeitstag.","PFANDMELDEV - § 2 Berichtszeiträume, Meldestichtage, Einreichungsfristen\n\n(1) Berichtszeitraum für die Meldungen nach den Anlagen ist das Kalenderquartal. Abweichend von Satz 1 ist der Berichtszeitraum im Fall einer Verfügung oder Allgemeinverfügung nach § 27a Absatz 1 Satz 2 des Pfandbriefgesetzes für die hiervon betroffenen Pfandbriefbanken und Gattungen der Kalendermonat.\n(2) Meldestichtag ist der letzte Bankarbeitstag des letzten Monats des Berichtszeitraums.\n(3) Die Einreichungsfrist richtet sich nach § 27a Absatz 1 Satz 1 des Pfandbriefgesetzes. Fällt das Ende der Einreichungsfrist auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag am Sitz der Pfandbriefbank, fällt das Ende dieser Einreichungsfrist auf den nächstfolgenden Bankarbeitstag.",{},[22],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 1","Anwendungsbereich","1",[27,31,35],{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 3","Meldeumfang","3",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 4","Währungsformat","4",{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 5","Einreichungsweg","5",[],false]