[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-pfav-31a":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"pfav","Verordnung betreffend die Aufsicht über Pensionsfonds und über die Durchführung reiner Beitragszusagen in der betrieblichen Altersversorgung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2016-04-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fpfav\u002Fxml.zip",9760419,"§ 31a","31a","Kapitalzahlung in Raten","Lebenslange Zahlungen und Raten einer Kapitalzahlung im Sinne des § 236 Absatz 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes","Wird die Leistung als Kapitalzahlung in Raten erbracht, werden für die Ermittlung der Raten die §§ 29 bis 31 entsprechend angewendet. Dabei sind in den Barwerten die Zahlungsströme der Kapitalzahlung anzusetzen. Die Berechnung der Leistungen und ihrer Mindesthöhen wird getrennt für die Gruppe der Empfänger einer lebenslangen Zahlung und für die Gruppe der Empfänger von Raten einer Kapitalzahlung durchgeführt.","PFAV - Pensionsfonds - Lebenslange Zahlungen und Raten einer Kapitalzahlung im Sinne des § 236 Absatz 3 des Versicherungsaufsichtsgesetzes - § 31a Kapitalzahlung in Raten\n\nWird die Leistung als Kapitalzahlung in Raten erbracht, werden für die Ermittlung der Raten die §§ 29 bis 31 entsprechend angewendet. Dabei sind in den Barwerten die Zahlungsströme der Kapitalzahlung anzusetzen. Die Berechnung der Leistungen und ihrer Mindesthöhen wird getrennt für die Gruppe der Empfänger einer lebenslangen Zahlung und für die Gruppe der Empfänger von Raten einer Kapitalzahlung durchgeführt.",{"teil":21,"kapitel":22},"Teil 1","Kapitel 7",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 31","Anpassung der lebenslangen Zahlungen","31",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 30","Mindesthöhe der lebenslangen Zahlung","30",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 29","Anfängliche Höhe der lebenslangen Zahlung","29",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 32","Form, Inhalt und Nachweis der Zusage des Arbeitgebers für die Erbringung der Mindesthöhe","32",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 33","Anwendungsbereich","33",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 34","Vermögensanlage","34",[],false]