[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-pflaprv-17":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"pflaprv","Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2018-10-02","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fpflaprv\u002Fxml.zip",3848474,"§ 17","17","Benotung","Bestimmungen für die staatliche Prüfung","Für die Vornoten und für die staatliche Prüfung gelten folgende Noten: Erreichter Wert\tNote\tNotendefinition\nbis unter 1,50\tsehr gut (1)\teine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maß entspricht\n1,50 bis unter 2,50\tgut (2)\teine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht\n2,50 bis unter 3,50\tbefriedigend (3)\teine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht\n3,50 bis unter 4,50\tausreichend (4)\teine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht\n4,50 bis unter 5,50\tmangelhaft (5)\teine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können\nab 5,50\tungenügend (6)\teine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können","PFLAPRV - Berufliche Pflegeausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann - Bestimmungen für die staatliche Prüfung - § 17 Benotung\n\nFür die Vornoten und für die staatliche Prüfung gelten folgende Noten: Erreichter Wert\tNote\tNotendefinition\nbis unter 1,50\tsehr gut (1)\teine Leistung, die den Anforderungen in besonderem Maß entspricht\n1,50 bis unter 2,50\tgut (2)\teine Leistung, die den Anforderungen voll entspricht\n2,50 bis unter 3,50\tbefriedigend (3)\teine Leistung, die im Allgemeinen den Anforderungen entspricht\n3,50 bis unter 4,50\tausreichend (4)\teine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht\n4,50 bis unter 5,50\tmangelhaft (5)\teine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können\nab 5,50\tungenügend (6)\teine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können",{"teil":21,"abschnitt":22},"Teil 1","Abschnitt 2",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 16","Praktischer Teil der Prüfung","16",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 15","Mündlicher Teil der Prüfung","15",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 14","Schriftlicher Teil der Prüfung","14",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 18","Niederschrift","18",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 19","Bestehen und Wiederholung der staatlichen Prüfung, Zeugnis","19",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 20","Rücktritt von der Prüfung","20",[],false]