[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-pflbg-17":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"pflbg","Gesetz über die Pflegeberufe","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2017-07-17","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fpflbg\u002Fxml.zip",6553861,"§ 17","17","Pflichten der Auszubildenden","Ausbildungsverhältnis","Die oder der Auszubildende hat sich zu bemühen, die in § 5 genannten Kompetenzen zu erwerben, die erforderlich sind, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Sie oder er ist insbesondere verpflichtet, 1.an den vorgeschriebenen Ausbildungsveranstaltungen der Pflegeschule teilzunehmen,\n2.die ihr oder ihm im Rahmen der Ausbildung übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen,\n3.einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis zu führen,\n4.die für Beschäftigte in den Einrichtungen nach § 7 geltenden Bestimmungen über die Schweigepflicht einzuhalten und über Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren und\n5.die Rechte der zu pflegenden Menschen zu achten.","PFLBG - Berufliche Ausbildung in der Pflege - Ausbildungsverhältnis - § 17 Pflichten der Auszubildenden\n\nDie oder der Auszubildende hat sich zu bemühen, die in § 5 genannten Kompetenzen zu erwerben, die erforderlich sind, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Sie oder er ist insbesondere verpflichtet, 1.an den vorgeschriebenen Ausbildungsveranstaltungen der Pflegeschule teilzunehmen,\n2.die ihr oder ihm im Rahmen der Ausbildung übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen,\n3.einen schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweis zu führen,\n4.die für Beschäftigte in den Einrichtungen nach § 7 geltenden Bestimmungen über die Schweigepflicht einzuhalten und über Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren und\n5.die Rechte der zu pflegenden Menschen zu achten.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Teil 2","Abschnitt 2",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 16","Ausbildungsvertrag","16",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 15","Modellvorhaben zur Weiterentwicklung des Pflegeberufs","15",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 14a","Standardisierte Kompetenzbeschreibungen für heilkundliche Aufgaben","14a",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 18","Pflichten des Trägers der praktischen Ausbildung","18",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 19","Ausbildungsvergütung","19",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 20","Probezeit","20",[],false]