[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-pflbg-2":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":28,"citing_decisions":41,"is_thin":42},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"pflbg","Gesetz über die Pflegeberufe","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2017-07-17","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fpflbg\u002Fxml.zip",6553844,"§ 2","2","Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis","Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung","Die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung ist auf Antrag zu erteilen, wenn die antragstellende Person 1.die durch dieses Gesetz vorgeschriebene berufliche oder hochschulische Ausbildung absolviert und die staatliche Abschlussprüfung bestanden hat,\n2.sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,\n3.nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist und\n4.über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.","PFLBG - Allgemeiner Teil - Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung - § 2 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis\n\nDie Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung ist auf Antrag zu erteilen, wenn die antragstellende Person 1.die durch dieses Gesetz vorgeschriebene berufliche oder hochschulische Ausbildung absolviert und die staatliche Abschlussprüfung bestanden hat,\n2.sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich die Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs ergibt,\n3.nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist und\n4.über die für die Ausübung des Berufs erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Teil 1","Abschnitt 1",[24],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 1","Führen der Berufsbezeichnung","1",[29,33,37],{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 3","Rücknahme, Widerruf und Ruhen der Erlaubnis","3",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 4","Vorbehaltene Aufgaben, Pflegeprozessverantwortung","4",{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 4a","Eigenverantwortliche Heilkundeausübung","4a",[],false]