[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-pflschmv_2013-1":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":22,"citing_decisions":35,"is_thin":36},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"pflschmv_2013","Verordnung über Zulassungs- und Genehmigungsverfahren für Pflanzenschutzmittel","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2013-01-15","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fpflschmv_2013\u002Fxml.zip",1261553,"§ 1","1","Antrag auf Zulassung eines Pflanzenschutzmittels",null,"(1) Das Antragsformular für die Beantragung der 1.Zulassung eines Pflanzenschutzmittels nach Artikel 29 der Verordnung (EG) Nr. 1107\u002F2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79\u002F117\u002FEWG und 91\u002F414\u002FEWG des Rates (ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 1),\n2.Zulassung eines Pflanzenschutzmittels nach Artikel 40 der Verordnung (EG) Nr. 1107\u002F2009,\n3.Erneuerung der Zulassung nach Artikel 43 der Verordnung (EG) Nr. 1107\u002F2009 oder\n4.Änderung der Zulassung nach Artikel 45 der Verordnung (EG) Nr. 1107\u002F2009\nist elektronisch über den vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hierfür eröffneten Zugang nach einem von dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Bundesanzeiger bekannt gegebenen Muster einzureichen.\n(2) Die dem Antragsformular nach Absatz 1 beizufügenden Unterlagen sind elektronisch und in dem vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vorgegebenen elektronischen Format einzureichen. Die mit den Unterlagen einzureichende Zusammenfassung ist in der vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vorgegebenen Form als bearbeitbare Datei vorzulegen.\n(3) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit lässt auf Antrag die Übermittlung der dem Antragsformular nach Absatz 1 beizufügenden Unterlagen auch in schriftlicher Form zu, wenn der Antragsteller keine Möglichkeit hat, die Unterlagen in der vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vorgegebenen elektronischen Form einzureichen.","PFLSCHMV_2013 - § 1 Antrag auf Zulassung eines Pflanzenschutzmittels\n\n(1) Das Antragsformular für die Beantragung der 1.Zulassung eines Pflanzenschutzmittels nach Artikel 29 der Verordnung (EG) Nr. 1107\u002F2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79\u002F117\u002FEWG und 91\u002F414\u002FEWG des Rates (ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 1),\n2.Zulassung eines Pflanzenschutzmittels nach Artikel 40 der Verordnung (EG) Nr. 1107\u002F2009,\n3.Erneuerung der Zulassung nach Artikel 43 der Verordnung (EG) Nr. 1107\u002F2009 oder\n4.Änderung der Zulassung nach Artikel 45 der Verordnung (EG) Nr. 1107\u002F2009\nist elektronisch über den vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hierfür eröffneten Zugang nach einem von dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit im Bundesanzeiger bekannt gegebenen Muster einzureichen.\n(2) Die dem Antragsformular nach Absatz 1 beizufügenden Unterlagen sind elektronisch und in dem vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vorgegebenen elektronischen Format einzureichen. Die mit den Unterlagen einzureichende Zusammenfassung ist in der vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vorgegebenen Form als bearbeitbare Datei vorzulegen.\n(3) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit lässt auf Antrag die Übermittlung der dem Antragsformular nach Absatz 1 beizufügenden Unterlagen auch in schriftlicher Form zu, wenn der Antragsteller keine Möglichkeit hat, die Unterlagen in der vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vorgegebenen elektronischen Form einzureichen.",{},[],[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 2","Untersuchungen","2",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 3","Antrag auf Ausweitung des Geltungsbereichs von Zulassungen auf geringfügige Verwendungen nach Artikel 51 der Verordnung (EG) Nr. 1107\u002F2009","3",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 4","Antrag auf Genehmigung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind","4",[],false]