[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-pflschsachkv_2013-8":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"pflschsachkv_2013","Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2013-06-27","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fpflschsachkv_2013\u002Fxml.zip",1261581,"§ 8","8","Nachweis einer Fort- oder Weiterbildung",null,"Die zuständige Behörde stellt dem jeweiligen Teilnehmer über die erfolgte Teilnahme an einer Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme eine Bescheinigung nach dem in Anlage 5 aufgeführten Muster aus. Diese Bescheinigung dient als Nachweis im Sinne des § 9 Absatz 4 Satz 2 des Pflanzenschutzgesetzes. Die zuständige Behörde kann die Ausstellung der Bescheinigung dem Verantwortlichen für die Durchführung der Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme übertragen.","PFLSCHSACHKV_2013 - § 8 Nachweis einer Fort- oder Weiterbildung\n\nDie zuständige Behörde stellt dem jeweiligen Teilnehmer über die erfolgte Teilnahme an einer Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme eine Bescheinigung nach dem in Anlage 5 aufgeführten Muster aus. Diese Bescheinigung dient als Nachweis im Sinne des § 9 Absatz 4 Satz 2 des Pflanzenschutzgesetzes. Die zuständige Behörde kann die Ausstellung der Bescheinigung dem Verantwortlichen für die Durchführung der Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme übertragen.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 7","Anerkennung von Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen","7",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 6","Anerkennung von Befähigungsnachweisen aus anderen Staaten","6",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 5","Entzug und Wiedererlangung der Sachkunde","5",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 9","Übergangsvorschrift","9",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"Anlage 1","(zu § 1 Absatz 1 und 2, § 3 Absatz 3 und § 6 Absatz 2)","anlage-1",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"Anlage 2","(zu § 1 Absatz 1 und 2)","anlage-2",[],false]