[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-pharmkfmausbv_2012-3":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":30,"citing_decisions":43,"is_thin":44},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"pharmkfmausbv_2012","Verordnung über die Berufsausbildung zum Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten und zur Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2012-07-03","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fpharmkfmausbv_2012\u002Fxml.zip",1261733,"§ 3","3","Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild",null,"(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1, Sachliche Gliederung) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Eine von dem Ausbildungsrahmenplan (Anlage 2, Zeitliche Gliederung) abweichende Organisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.\n(2) Die Berufsausbildung zum Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten und zur Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):Abschnitt A:Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:1.\tWarenwirtschaft und Beschaffung:\n1.1\tBeschaffung und Warenwirtschaftssysteme,\n1.2\tLagerlogistik,\n1.3\tArzneistoffe und Darreichungsformen,\n1.4\tArzneimittelgruppen,\n1.5\tChemikalien und Gefahrstoffe,\n1.6\tAnwenden apothekenspezifischer Fachsprache;\n2.\tKaufmännische Steuerung und Kontrolle:\n2.1\tRechnerische Abwicklung und Zahlungsverkehr,\n2.2\tKaufmännische Steuerung,\n2.3\tStatistik;\n3.\tInformations- und Kommunikationssysteme;\n4.\tPreisbildung und Leistungsabrechnung:\n4.1\tPreisbildung,\n4.2\tLeistungsabrechnung;\n5.\tTätigkeiten nach der Apothekenbetriebsordnung sowie Dokumentation:\n5.1\tTätigkeiten nach der Apothekenbetriebsordnung,\n5.2\tDokumentation;\n6.\tKommunikation;\n7.\tBeratung und Verkauf;\n8.\tApothekenübliche Dienstleistungen;\n9.\tMarketing;\n10.\tApothekenspezifische qualitätssichernde Maßnahmen;\nAbschnitt B:Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:1.\tDer Ausbildungsbetrieb:\n1.1\tStellung, Rechtsform und Struktur der Apotheke,\n1.2\tBerufsbildung, Arbeits-, Sozial- und Tarifrecht,\n1.3\tSicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,\n1.4\tUmweltschutz;\n2.\tArbeitsorganisation und Bürowirtschaft:\n2.1\tArbeitsorganisation,\n2.2\tBürowirtschaft.","PHARMKFMAUSBV_2012 - § 3 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild\n\n(1) Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die im Ausbildungsrahmenplan (Anlage 1, Sachliche Gliederung) aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit). Eine von dem Ausbildungsrahmenplan (Anlage 2, Zeitliche Gliederung) abweichende Organisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern.\n(2) Die Berufsausbildung zum Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten und zur Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):Abschnitt A:Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:1.\tWarenwirtschaft und Beschaffung:\n1.1\tBeschaffung und Warenwirtschaftssysteme,\n1.2\tLagerlogistik,\n1.3\tArzneistoffe und Darreichungsformen,\n1.4\tArzneimittelgruppen,\n1.5\tChemikalien und Gefahrstoffe,\n1.6\tAnwenden apothekenspezifischer Fachsprache;\n2.\tKaufmännische Steuerung und Kontrolle:\n2.1\tRechnerische Abwicklung und Zahlungsverkehr,\n2.2\tKaufmännische Steuerung,\n2.3\tStatistik;\n3.\tInformations- und Kommunikationssysteme;\n4.\tPreisbildung und Leistungsabrechnung:\n4.1\tPreisbildung,\n4.2\tLeistungsabrechnung;\n5.\tTätigkeiten nach der Apothekenbetriebsordnung sowie Dokumentation:\n5.1\tTätigkeiten nach der Apothekenbetriebsordnung,\n5.2\tDokumentation;\n6.\tKommunikation;\n7.\tBeratung und Verkauf;\n8.\tApothekenübliche Dienstleistungen;\n9.\tMarketing;\n10.\tApothekenspezifische qualitätssichernde Maßnahmen;\nAbschnitt B:Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:1.\tDer Ausbildungsbetrieb:\n1.1\tStellung, Rechtsform und Struktur der Apotheke,\n1.2\tBerufsbildung, Arbeits-, Sozial- und Tarifrecht,\n1.3\tSicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,\n1.4\tUmweltschutz;\n2.\tArbeitsorganisation und Bürowirtschaft:\n2.1\tArbeitsorganisation,\n2.2\tBürowirtschaft.",{},[22,26],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 2","Dauer der Berufsausbildung","2",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 1","Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes","1",[31,35,39],{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 4","Durchführung der Berufsausbildung","4",{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 5","Zwischenprüfung","5",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 6","Abschlussprüfung","6",[],false]