[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-pharmstv-anlage-3":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":33,"citing_decisions":34,"is_thin":35},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"pharmstv","Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1977-08-03","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fpharmstv\u002Fxml.zip",1261768,"Anlage 3","anlage-3","(zu den §§ 2 und 3 Abs. 1)",null,"(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2005, 733;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)Lfd. Nr.\tStoffe (allein oder als Bestandteil von Zubereitungen)\tTiere\tAnwendungsgebiete, für die die Anwendung möglich ist\tBedingungen\n1\t2\t3\t4\t5\n1 *)\tStoffe mit östrogener Wirkung (ausgenommen 17-ß-Östradiol und seine esterartigen Derivate) und Stoffe mit androgener oder gestagener Wirkung (einschließlich Stoffe der lfd. Nrn. 2 und 4)\talle Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen, außer Masttiere\tBrunstsynchronisation; Vorbereitung von Spender- oder Empfängertieren für Embryotransfer\tVerabreichung an eindeutig identifizierte Nutztiere\n2 *)\tTestosteron, Progesteron oder Derivate dieser Stoffe, die nach der Resorption an der Verabreichungsstelle leicht wieder in die Ausgangsverbindung zurückgeführt werden\talle Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen, außer Masttiere\tFruchtbarkeitsstörung bei Einzeltieren; Abbruch einer unerwünschten Trächtigkeit\tnur als Injektion oder im Falle der Behandlung von Funktionsstörungen der Eierstöcke auch als Vaginalspiralen; Verabreichung nur durch einen Tierarzt an eindeutig identifizierte Nutztiere\n3 *)\tStoffe mit androgener Wirkung\tFische (außer Masttiere)\tsexuelle Inversion während der ersten drei Lebensmonate\n4 *)\tAllyltrenbolon (Altrenogest)\tEquiden (außer Masttiere)\tFruchtbarkeitsstörungen bei Einzeltieren\tnur orale Anwendung\n*)Amtlicher Hinweis: Stoff im Sinne des § 41 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LFGB.","PHARMSTV - Anlage 3 (zu den §§ 2 und 3 Abs. 1)\n\n(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2005, 733;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)Lfd. Nr.\tStoffe (allein oder als Bestandteil von Zubereitungen)\tTiere\tAnwendungsgebiete, für die die Anwendung möglich ist\tBedingungen\n1\t2\t3\t4\t5\n1 *)\tStoffe mit östrogener Wirkung (ausgenommen 17-ß-Östradiol und seine esterartigen Derivate) und Stoffe mit androgener oder gestagener Wirkung (einschließlich Stoffe der lfd. Nrn. 2 und 4)\talle Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen, außer Masttiere\tBrunstsynchronisation; Vorbereitung von Spender- oder Empfängertieren für Embryotransfer\tVerabreichung an eindeutig identifizierte Nutztiere\n2 *)\tTestosteron, Progesteron oder Derivate dieser Stoffe, die nach der Resorption an der Verabreichungsstelle leicht wieder in die Ausgangsverbindung zurückgeführt werden\talle Tiere, die der Lebensmittelgewinnung dienen, außer Masttiere\tFruchtbarkeitsstörung bei Einzeltieren; Abbruch einer unerwünschten Trächtigkeit\tnur als Injektion oder im Falle der Behandlung von Funktionsstörungen der Eierstöcke auch als Vaginalspiralen; Verabreichung nur durch einen Tierarzt an eindeutig identifizierte Nutztiere\n3 *)\tStoffe mit androgener Wirkung\tFische (außer Masttiere)\tsexuelle Inversion während der ersten drei Lebensmonate\n4 *)\tAllyltrenbolon (Altrenogest)\tEquiden (außer Masttiere)\tFruchtbarkeitsstörungen bei Einzeltieren\tnur orale Anwendung\n*)Amtlicher Hinweis: Stoff im Sinne des § 41 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 LFGB.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"Anlage 2","(zu den §§ 2 und 3)","anlage-2",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"Anlage 1","(zu den §§ 1, 3 und 4)","anlage-1",{"norm_key":31,"title":17,"slug":32},"§ 6","6",[],[],false]