[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-pkdbsa-30h":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"pkdbsa","Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG Köln (Anlage zur Verordnung über die Feststellung der Satzung der Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG)","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2006-01-14","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fpkdbsa\u002Fxml.zip",1261903,"§ 30h","30h","Freiwillige Weiterversicherung bei ruhendem Arbeitsverhältnis","Rechte der Arbeitnehmer der Abteilung Z 2002","Falls der Arbeitnehmer bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis kein Entgelt erhält, hat er das Recht, die Versicherung mit eigenen Beiträgen fortzusetzen; der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung muss binnen drei Monaten nach Beginn des Ruhens des Arbeitsverhältnisses bei der Kasse gestellt werden; § 30c Abs. 3 bis 6 gilt entsprechend. Der Arbeitgeber steht auch für die Leistungen aus diesen Beiträgen ein. Die Regelungen über Entgeltumwandlung gelten für diese Beiträge entsprechend.","PKDBSA - Rechte der Arbeitnehmer der Abteilung Z 2002 - § 30h Freiwillige Weiterversicherung bei ruhendem Arbeitsverhältnis\n\nFalls der Arbeitnehmer bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis kein Entgelt erhält, hat er das Recht, die Versicherung mit eigenen Beiträgen fortzusetzen; der Antrag auf freiwillige Weiterversicherung muss binnen drei Monaten nach Beginn des Ruhens des Arbeitsverhältnisses bei der Kasse gestellt werden; § 30c Abs. 3 bis 6 gilt entsprechend. Der Arbeitgeber steht auch für die Leistungen aus diesen Beiträgen ein. Die Regelungen über Entgeltumwandlung gelten für diese Beiträge entsprechend.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 30g","Auskunftsanspruch des Arbeitnehmers","30g",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 30f","Altersvorsorgezulage","30f",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 30e","Verfahren beim Ausscheiden","30e",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 30i","Anspruch auf Anwartschaftsübertragung","30i",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 30j","Einvernehmliche Übertragung","30j",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 30k","Übertragung externer Übertragungswerte auf die Kasse","30k",[],false]