[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-pkw-envkv-7":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"pkw-envkv","Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, Stromverbrauch, CO2-Emissionen und Energiekosten neuer Personenkraftwagen","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2004-05-28","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fpkw-envkv\u002Fxml.zip",9760530,"§ 7","7","Ordnungswidrigkeiten",null,"Ordnungswidrig im Sinne des § 15 Absatz 1 Nummer 1 des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.entgegen § 3 Absatz 1 Satz 1 nicht sicherstellt, dass ein Hinweis oder ein Aushang an einer dort genannten Stelle angebracht ist,\n2.entgegen § 3 Absatz 3 Satz 1, auch in Verbindung mit § 5 Absatz 3, oder entgegen § 4 Absatz 6 Satz 1 eine Angabe nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig übermittelt,\n3.entgegen § 4 Absatz 5 Satz 1 den Leitfaden nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt,\n4.entgegen § 5 Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 2 Satz 1, nicht sicherstellt, dass eine dort genannte Angabe gemacht wird oder\n5.entgegen § 6 eine Angabe, ein Zeichen oder ein Symbol verwendet.","PKW-ENVKV - § 7 Ordnungswidrigkeiten\n\nOrdnungswidrig im Sinne des § 15 Absatz 1 Nummer 1 des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1.entgegen § 3 Absatz 1 Satz 1 nicht sicherstellt, dass ein Hinweis oder ein Aushang an einer dort genannten Stelle angebracht ist,\n2.entgegen § 3 Absatz 3 Satz 1, auch in Verbindung mit § 5 Absatz 3, oder entgegen § 4 Absatz 6 Satz 1 eine Angabe nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig übermittelt,\n3.entgegen § 4 Absatz 5 Satz 1 den Leitfaden nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt,\n4.entgegen § 5 Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 2 Satz 1, nicht sicherstellt, dass eine dort genannte Angabe gemacht wird oder\n5.entgegen § 6 eine Angabe, ein Zeichen oder ein Symbol verwendet.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 6","Verbot missbräuchlicher Verwendung von Bezeichnungen","6",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 5","Werbung","5",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 4","Leitfaden zum Energieverbrauch und zu den CO","4",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 8","Auskunftspflicht des Herstellers gegenüber den Marktüberwachungsbehörden","8",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 9","Übergangsregelungen zur Weiterverwendung von Werbematerial","9",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 10","Weitere Übergangsregelungen","10",[],false]