[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-portalv-6":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"portalv","Verordnung zu den Voraussetzungen und dem Verfahren der Zulassung von in nicht öffentlich-rechtlicher Form betriebenen Portalen zur Durchführung von einfachen Melderegisterauskünften über das Internet","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2015-10-15","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fportalv\u002Fxml.zip",1262272,"§ 6","6","Vorläufige Zulassung",null,"Für Portale, die sich bereits vor dem 1. November 2015 im Betrieb befanden, gilt eine befristete vorläufige Zulassung. Diese entfällt, wenn 1.der Zulassungsantrag nicht binnen acht Wochen nach Inkrafttreten dieser Verordnung bei der zuständigen Behörde nach § 5 Absatz 1 eingereicht oder\n2.die zur Zulassung erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Aufforderung durch die Zulassungsbehörde bei dieser eingereicht\nwerden. Mit der bestandskräftigen Entscheidung über die Zulassung endet die vorläufige Zulassung.","PORTALV - § 6 Vorläufige Zulassung\n\nFür Portale, die sich bereits vor dem 1. November 2015 im Betrieb befanden, gilt eine befristete vorläufige Zulassung. Diese entfällt, wenn 1.der Zulassungsantrag nicht binnen acht Wochen nach Inkrafttreten dieser Verordnung bei der zuständigen Behörde nach § 5 Absatz 1 eingereicht oder\n2.die zur Zulassung erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Aufforderung durch die Zulassungsbehörde bei dieser eingereicht\nwerden. Mit der bestandskräftigen Entscheidung über die Zulassung endet die vorläufige Zulassung.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 5","Zulassungsverfahren","5",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 4","Datenschutz und Datensicherheit","4",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 3","Protokollierungspflicht","3",[35],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 7","Inkrafttreten","7",[],false]