[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-postagsa-2":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":26,"citing_decisions":39,"is_thin":40},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"postagsa","Satzung der Deutsche Post AG (Anhang des Gesetzes zur Umwandlung der Unternehmen der Deutschen Bundespost in die Rechtsform der Aktiengesellschaft)","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1994-09-14","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fpostagsa\u002Fxml.zip",1262286,"§ 2","2","Gegenstand des Unternehmens","Allgemeine Bestimmungen","(1) Die Gesellschaft ist ein Dienstleistungsunternehmen für Kommunikation, Transport und Logistik. Sie erbringt insbesondere Leistungen des Postwesens.\n(2) Die Gesellschaft ist zu allen sonstigen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen. Dazu kann sie insbesondere Produkte und Dienstleistungen auch für Rechnung Dritter, insbesondere über ihre Vertriebsfilialen, anbieten. Sie kann auch andere Unternehmen gleicher oder verwandter Art im In- und Ausland gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen sowie solche Unternehmen leiten oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern.","POSTAGSA - Allgemeine Bestimmungen - § 2 Gegenstand des Unternehmens\n\n(1) Die Gesellschaft ist ein Dienstleistungsunternehmen für Kommunikation, Transport und Logistik. Sie erbringt insbesondere Leistungen des Postwesens.\n(2) Die Gesellschaft ist zu allen sonstigen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet erscheinen, dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen. Dazu kann sie insbesondere Produkte und Dienstleistungen auch für Rechnung Dritter, insbesondere über ihre Vertriebsfilialen, anbieten. Sie kann auch andere Unternehmen gleicher oder verwandter Art im In- und Ausland gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen sowie solche Unternehmen leiten oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern.",{},[22],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 1","Firma, Sitz und Geschäftsjahr","1",[27,31,35],{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 3","Beauftragung der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost","3",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 4","Bekanntmachungen","4",{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 5","Höhe und Einteilung des Grundkapitals","5",[],false]