[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-postg_2024-46":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"postg_2024","Postgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2024-07-15","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fpostg_2024\u002Fxml.zip",1262414,"§ 46","46","Price-Cap-Verfahren – Entgeltgenehmigung","Entgeltgenehmigung","(1) Die Genehmigung der Entgelte im Verfahren nach § 42 Absatz 2 Nummer 2 ist elektronisch zu beantragen. Mit dem Entgeltantrag hat das regulierte Unternehmen diejenigen Unterlagen vorzulegen, die es der Bundesnetzagentur ermöglichen, die Einhaltung der nach § 45 vorgegebenen Maßgrößen zu überprüfen. Diese Unterlagen müssen Angaben über die anteiligen Umsätze jeder Entgeltposition für den von der Bundesnetzagentur nach § 45 Absatz 5 Nummer 1 festgelegten Zeitraum enthalten.\n(2) Im Falle der Genehmigung nach § 42 Absatz 2 Nummer 2 gelten bei Einhaltung der festgelegten Maßgrößen die Anforderungen des § 42 Absatz 1 als erfüllt.\n(3) Über Entgeltanträge, die im Rahmen des Verfahrens nach § 42 Absatz 2 Nummer 2 vorgelegt werden, soll die Bundesnetzagentur innerhalb von vier Wochen entscheiden, wenn die nach § 45 vorgegebenen Maßgrößen eingehalten werden. Die Bundesnetzagentur soll die Genehmigung mit einer Befristung versehen.\n(4) Die Bundesnetzagentur kann einen Entgeltantrag ablehnen, wenn das Unternehmen die in Absatz 1 genannten Unterlagen nicht oder nicht vollständig vorlegt.\n(5) § 43 Absatz 6 und 7 gilt entsprechend.","POSTG_2024 - Entgeltregulierung - Entgeltgenehmigung - § 46 Price-Cap-Verfahren – Entgeltgenehmigung\n\n(1) Die Genehmigung der Entgelte im Verfahren nach § 42 Absatz 2 Nummer 2 ist elektronisch zu beantragen. Mit dem Entgeltantrag hat das regulierte Unternehmen diejenigen Unterlagen vorzulegen, die es der Bundesnetzagentur ermöglichen, die Einhaltung der nach § 45 vorgegebenen Maßgrößen zu überprüfen. Diese Unterlagen müssen Angaben über die anteiligen Umsätze jeder Entgeltposition für den von der Bundesnetzagentur nach § 45 Absatz 5 Nummer 1 festgelegten Zeitraum enthalten.\n(2) Im Falle der Genehmigung nach § 42 Absatz 2 Nummer 2 gelten bei Einhaltung der festgelegten Maßgrößen die Anforderungen des § 42 Absatz 1 als erfüllt.\n(3) Über Entgeltanträge, die im Rahmen des Verfahrens nach § 42 Absatz 2 Nummer 2 vorgelegt werden, soll die Bundesnetzagentur innerhalb von vier Wochen entscheiden, wenn die nach § 45 vorgegebenen Maßgrößen eingehalten werden. Die Bundesnetzagentur soll die Genehmigung mit einer Befristung versehen.\n(4) Die Bundesnetzagentur kann einen Entgeltantrag ablehnen, wenn das Unternehmen die in Absatz 1 genannten Unterlagen nicht oder nicht vollständig vorlegt.\n(5) § 43 Absatz 6 und 7 gilt entsprechend.",{"abschnitt":21,"titel":22},"Abschnitt 2","Titel 1",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 45","Price-Cap-Verfahren – Maßgrößenentscheidung","45",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 44","Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung","44",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 43","Einzelentgeltgenehmigung","43",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 47","Investitionen in eine ökologisch nachhaltige Postversorgung","47",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 48","Abweichung von genehmigten Entgelten","48",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 49","Nachträgliche Entgeltregulierung","49",[],false]