[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-postg_2024-77":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"postg_2024","Postgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2024-07-15","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fpostg_2024\u002Fxml.zip",1262446,"§ 77","77","Klimadialog","Sektorspezifische Vorgaben für einen ökologisch nachhaltigen Postsektor","Die Bundesnetzagentur führt mit den Unternehmen nach § 76 Absatz 1 Satz 1 einen Klimadialog. Funktion des Dialogs ist es, sich gemeinsam mit den Unternehmen zu dem Fortschritt des Postsektors bei der Dekarbonisierung auszutauschen und zum Ziel des § 75 beizutragen. Zu diesem Zweck haben die betroffenen Anbieter einen Unternehmensvertreter für den Klimadialog zu bestellen und bis zum 30. Juni 2025 gegenüber der Bundesnetzagentur zu benennen. Die Bundesnetzagentur und die Unternehmensvertreter für den Klimadialog sollen sich regelmäßig über die aktuelle Situation des Postsektors, über mögliche Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen des Postsektors sowie über wesentliche Fragen der Datenerfassung nach § 76 Absatz 2 austauschen.","POSTG_2024 - Datenschutz - Sektorspezifische Vorgaben für einen ökologisch nachhaltigen Postsektor - § 77 Klimadialog\n\nDie Bundesnetzagentur führt mit den Unternehmen nach § 76 Absatz 1 Satz 1 einen Klimadialog. Funktion des Dialogs ist es, sich gemeinsam mit den Unternehmen zu dem Fortschritt des Postsektors bei der Dekarbonisierung auszutauschen und zum Ziel des § 75 beizutragen. Zu diesem Zweck haben die betroffenen Anbieter einen Unternehmensvertreter für den Klimadialog zu bestellen und bis zum 30. Juni 2025 gegenüber der Bundesnetzagentur zu benennen. Die Bundesnetzagentur und die Unternehmensvertreter für den Klimadialog sollen sich regelmäßig über die aktuelle Situation des Postsektors, über mögliche Maßnahmen zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen des Postsektors sowie über wesentliche Fragen der Datenerfassung nach § 76 Absatz 2 austauschen.",{"abschnitt":21,"kapitel":22},"Abschnitt 3","Kapitel 10",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 76","Transparenz über die ökologische Nachhaltigkeit des Postsektors, Verordnungsermächtigung","76",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 75","Ökologisch nachhaltiger Postsektor","75",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 74","Beschwerdestelle","74",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 78","Kooperationen im Postsektor","78",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 79","Aufgaben","79",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 80","Medien der Veröffentlichung","80",[],false]