[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-postlentgv-7":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"postlentgv","Verordnung über die Gewährung von Leistungsentgelten an Beamtinnen und Beamte bei der Deutschen Post AG","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2005-12-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fpostlentgv\u002Fxml.zip",1262491,"§ 7","7","Gesamtbeurteilung der Beamtinnen und Beamten des gehobenen und des höheren Dienstes",null,"(1) Die Gesamtbeurteilung ergibt sich zu gleichen Teilen aus der Leistungsbeurteilung (§ 8) und der Zielbewertung (§ 9), soweit diese Verordnung nichts anderes bestimmt. Die Gesamtbeurteilung wird einer Gesamtbeurteilungsstufe (§ 6 Abs. 2) zugeordnet.\n(2) Bis zum 15. April des auf den Beurteilungszeitraum folgenden Jahres erhält der Betriebsrat der jeweiligen Organisationseinheit eine auf Besoldungsgruppen bezogene Zusammenstellung der Gesamtbeurteilungsstufen in anonymisierter Form.","POSTLENTGV - § 7 Gesamtbeurteilung der Beamtinnen und Beamten des gehobenen und des höheren Dienstes\n\n(1) Die Gesamtbeurteilung ergibt sich zu gleichen Teilen aus der Leistungsbeurteilung (§ 8) und der Zielbewertung (§ 9), soweit diese Verordnung nichts anderes bestimmt. Die Gesamtbeurteilung wird einer Gesamtbeurteilungsstufe (§ 6 Abs. 2) zugeordnet.\n(2) Bis zum 15. April des auf den Beurteilungszeitraum folgenden Jahres erhält der Betriebsrat der jeweiligen Organisationseinheit eine auf Besoldungsgruppen bezogene Zusammenstellung der Gesamtbeurteilungsstufen in anonymisierter Form.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 6","Ermittlung des Zahlbetrages für die Beamtinnen und Beamten des gehobenen und des höheren Dienstes","6",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 5","Durchführung der Leistungsbeurteilung für die Beamtinnen und Beamten des einfachen und des mittleren Dienstes","5",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 4","Ermittlung des Zahlbetrages für die Beamtinnen und Beamten des einfachen und des mittleren Dienstes","4",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 8","Leistungsbeurteilung der Beamtinnen und Beamten des gehobenen und höheren Dienstes","8",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 9","Zielbewertung der Beamtinnen und Beamten des gehobenen und des höheren Dienstes","9",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 10","Zielvereinbarung für die Beamtinnen und Beamten des gehobenen und des höheren Dienstes","10",[],false]